Erzwungener Beistand
Franz Rieder • Modell Europa – eine Sackgasse? Wohlstand zum Nulltari, eine reine Geldangelgenheit
(nicht lektorierter Rohentwurf) (Last Update: 01.07.2019)
Die Notenbankpolitik der EZB hat unserer Ansicht nach die marktwirtschaftlichen Regeln der Kapitalmärkte außer Kraft gesetzt und klammen Staaten und unseriös haushaltenden Regierungen durch ihre Niedrigzinspolitik einen Zugang zu den Kapitalmärkten erzwungen. Natürlich kann man in diesen Fällen nicht die normale Vorstellung einer Zwangswirkung unterstellen, sie ist spezieller. In unseren Kontexten, wenn der Begriff Zwang auftaucht, dann haben wir staatliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen im Auge. Diese Rechtsmittel bzw. Gesetze wurden von den europäischen Regierungen für die Eurozone ganz und gar sonders für diesen Fall der Sicherung der Marktzugänge für die Regierungen selbst geschaffen.
Wir haben diese Rechtsmittel fast alle schon ausführlich behandelt, die über zehn Jahre hinweg in der EU ausgehandelt werden mussten, um den sog. Stabilisierungsmechanismus der Wirtschafts- und Währungsunion auf eine sichere Rechtsgrundlage zu setzen. Ohne eine solche Rechtsgrundlage hätten die Stützungskäufe und die Rettungsschirme sowie das QE-Programm nicht aufgelegt werden können. SMP, EFSF, ESM und OMT sind also allesamt eine Gesamtleistung aller EU-Staaten, betreffen also nicht nur die Währungs- sondern auch die Wirtschaftsunion. Die wichtigsten Vereinbarungen die Wirtschafts- und Währungsunion betreffend, sind chronologisch unten aufgeführt.1
Jahr 2009
16. Oktober 2009 Nach der Ratingagentur Fitch stuft Standard & Poor’s Griechenlands Kreditwürdigkeit herab.
Oktober 2009 Griechenland: Die neu gewählte griechische Regierung gibt bekannt, dass das Haushaltsdefizit des Landes bei 12,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegt, und korrigiert damit die bisherige Angabe stark nach oben.
16.12.2009 Ratingagenturen: In der Folge wird Griechenlands Kreditwürdigkeit von den Ratingagenturen herabgestuft. Entsprechend steigen die Risikoaufschläge für griechische Staatsanleihen und der Kurs des Euro fällt.
Jahr 2010
11.02.2010 Europäischer Rat: Die Staat- und Regierungschefs der EU erklären ihre Bereitschaft, notfalls entschlossene und koordinierte Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität im Eurogebiet zu ergreifen, um die Situation in Griechenland abzumildern.
25. März 2010 Die Europäische Union spannt einen beispiellosen Rettungsschirm. Insgesamt 750 Milliarden Euro will die EU im Notfall bis 2013 bereitstellen – zur Rettung kriselnder Euro-Mitglieder vor dem Staatsbankrott.
10. Mai 2010 Die Euro-Staaten beschließen eine weitgehende Änderung: Bei Rettungsaktionen für überschuldete Länder sollen künftig auch Banken und Fonds einspringen und nicht mehr nur die Steuerzahler haften. Ein dauerhafter Euro-Schutzschirm soll beschlossen und dafür der EU-Vertrag geringfügig geändert werden. Nach schwierigen Verhandlungen und auf massives Drängen Frankreichs (Trichet) einigt man sich auf einen separaten Rettungsfonds, den EFSF – Europoäische Finanzstabilisierungsfazilität, eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft mit Sitz in Luxembburg.
29. Oktober 2010 Nach Griechenland, Spanien und Portugal gerät auch Irland immer stärker unter Druck. Am 21. November 2010 bittet das Land offiziell um Finanzhilfe aus dem Rettungsschirm der Euroländer und des Internationalen Währungsfonds (IWF). Nun müssen sich auch die Iren auf drastische Kürzungen (Austeritätspolitik) im Gegenzug für die Milliarden-Hilfen gefasst machen. Die EU-Finanzminister gewähren Dublin knapp eine Woche später ein Hilfspaket von 85 Milliarden Euro.
16. Dezember 2010 Bei einem Gipfeltreffen beschließen die EU-Chefs einen dauerhaften Rettungsschirm für Krisenländer. Der Rettungsschirm soll die bisherigen Milliardenfonds für Griechenland und andere Euro-Länder ablösen, die – gemäß der ursprünglichen Planung – 2013 auslaufen. Zwei Monate später einigen sich die Euro-Finanzminister darauf, den ESM mit 500 Milliarden Euro verfügbaren Mitteln auszustatten.
Jahr 2011
16. Mai 2011 Die EU-Finanzminister geben in Brüssel grünes Licht für ein milliardenschweres Rettungspaket für Portugal. Das Land muss nach Griechenland und Irland mit Kredithilfen vor der Staatspleite bewahrt werden – mit einem Kreditpaket von 78 Milliarden Euro.
21. Juli 2011 Das krisengeschüttelte Griechenland bekommt ein neues Hilfspaket von den Eurostaaten und dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Mit weiteren 109 Milliarden Euro wird die Griechenlandhilfe somit quasi verdoppelt. Zum ersten Mal ziehen zudem Banken und Versicherungen mit einem eigenen Beitrag von zusätzlich 37 Milliarden Euro mit.
29. September 2011 Im Bundestag bekommt die Kanzlerin bei der Abstimmung für einen größeren Rettungsschirm die Kanzlermehrheit. Der gestärkte Fonds erhält mehr Geld und neue Instrumente, um schneller reagieren zu können. Damit der Rettungsfonds tatsächlich Notkredite von 440 Milliarden geben kann, soll der Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro erhöht werden. Die Haftungsobergrenze für Deutschland bleibe jedoch bei 211 Milliarden Euro, versichert Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
27. Oktober 2011 Der EU-Gipfel beschließt einen Schuldenschnitt für Griechenland von 50 Prozent. Banken und Fonds müssen auf 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen verzichten.
9. Dezember 2011 17 Mitgliedstaaten vereinbaren einen Fiskalpakt, der wenige Wochen später endgültig beschlossen wird. Es geht um gesetzlich verankerte Schuldengrenzen in den Euro-Mitgliedstaaten und ein härteres Vorgehen gegen Defizitsünder. Vor allem Großbritanniens Premier David Cameron blockiert die Verhandlungen.
Jahr 2012
13. Januar 2012 Unglücksfreitag für die Euro-Zone: Standard & Poor’s senkt die Bonität Frankreichs um eine Stufe auf „AA“. Auch acht weitere Euro-Länder sind betroffen. Deutschland dagegen behält zusammen mit den Niederlanden und Luxemburg die Top-Bonität.
23. Februar 2012 n 17 Euro-Ländern schrumpft die Wirtschaft laut Konjunkturprognose der EU-Kommission. Vor allem die Wirtschaft in Italien und Spanien wird demnach betroffen sein. Von den großen Euro-Volkswirtschaften wächst demnach nur noch Deutschland.
9. März 2012 Die Beteiligung der privaten Gläubiger an dem freiwilligen Schuldenerlass für Griechenland übertrifft alle Erwartungen. Die Quote liegt laut Finanzministerium in Athen bei 85,8 Prozent. Private Kreditgeber wie Banken, Versicherungen und Fonds sollen auf Forderungen in Höhe von 107 Milliarden Euro freiwillig verzichten. Die Gläubiger tauschen dazu ihre derzeitig gehaltenen Schuldenpapiere in neue Anleihen mit einem Nominalabschlag von 53,5 Prozent, geringeren Zinsen und einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren ein.
14. März 2012 Die Eurogruppe mit Chef Jean-Claude Juncker gibt das zweite Hilfsprogramm für Griechenland frei. Darüber hinaus beauftragen die Euro-Länder den Eurorettungsfonds EFSF, die ersten Hilfszahlungen in Höhe von insgesamt 39,4 Milliarden Euro freizugeben und in mehreren Raten auszuzahlen.
23. April 2012 Der spanischen Zentralbank zufolge ist das gegen die Schuldenkrise kämpfende Königreich im ersten Quartal in die Rezession gerutscht. Wenige Tage darauf stuft Standard & Poor’s Spanien von „A“ auf „BBB+“ herab. Die Zinsen für spanische Staatsanleihen gehen in die Höhe und die Aktienkurse in die Tiefe. Als Reaktion darauf übernimmt die spanische Regierung die Kontrolle über die angeschlagene Großbank Bankia, was de facto die Verstaatlichung des Geldinstituts bedeutet.
31. Mai 2012 Der italienische Ministerpräsident Mario Monti fordert direkte Bankenhilfe aus den Euro-Rettungsfonds
9. Juni 2012 Spaniens Regierung kündigt an, zur Sanierung der maroden Banken ein Rettungspaket „light“ zu beantragen. Die Eurogruppe sagt Madrid bis zu 100 Milliarden Euro zu.
25. Juni 2012 Als fünftes Land der Euro-Zone stellt Zypern einen Antrag auf Hilfen aus dem Euro-Krisenfonds. Zyprische Staatsanleihen waren zuvor auf Ramsch-Niveau herabgestuft worden. Zypern braucht 17 Milliarden Euro, um den aufgeblähten Banken und Staatssektor zu retten – das entspricht der jährlichen Wirtschaftsleistung des Inselstaats. Zu Zahlungen aus dem Krisenfonds kommt es aber zunächst nicht. Die Zyprer wollen sich nicht auf die Bedingungen einlassen, die die Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds stellt.
29. Juni 2012 Nach einem Beschluss des EU-Gipfels bekommen strauchelnde Länder erleichterten Zugang zu den Rettungsschirmen, wenn sie den Brüsseler Spar- und Reformverpflichtungen nachkommen. Eine Woche zuvor hatte auch Zypern nach langem Zögern Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm beantragt.
Ein weiterer Beschluss auf dem Gipfel: Banken sollen Direkthilfen aus dem ESM bekommen dürfen, sobald eine europäische Bankenaufsicht geschaffen worden ist. Allerdings sind die genauen Bedingungen noch unklar. Bundesrat und Bundestag billigen den Fiskalpakt und den ESM.12. September 2012 Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für den Euro-Rettungsschirm ESM frei. Die Karlsruher Richter weisen zahlreiche Klagen gegen die deutsche Beteiligung an dem 700 Milliarden Euro schweren Fonds ab. Damit stärken sie im Grundsatz die Euro-Politik von Bundeskanzlerin Merkel. Das Urteil wird in Deutschland und weltweit mit großer Erleichterung aufgenommen. Knapp einen Monat später wird der ESM dann offiziell aus der Taufe gehoben.
27. November 2012 Nach wochenlangem Gezerre verständigen sich die internationalen Geldgeber auf die Auszahlung von neuen Milliardenkrediten. Demnach soll eine neue Tranche von fast 44 Milliarden Euro für Athen freigegeben werden: 34,4 Milliarden Euro davon noch 2012, um eine drohende Staatspleite abzuwenden. Die Verhandlungspartner Euro-Gruppe, EZB und IWF einigen sich zudem auf weitere Schritte wie ein Schuldenrückkaufprogramm, Zinserleichterungen oder längere Darlehenslaufzeiten, um das Land wieder auf Kurs zu bringen.
Jahr 2013
16. März 2013 Regelrecht in letzter Minute wird Zypern vor der Staatspleite bewahrt. In der Nacht auf den 17. März beschließen die EU-Finanzminister ein Rettungspaket für den Inselstaat. Zehn Milliarden Euro versprechen die Euro-Partner und IWF – aber nur, wenn Zypern 5,8 Milliarden Euro selbst aufbringt. Zypern gilt vor allem bei russischen Investoren als Steuerparadies und prima Versteck für Schwarzgelder.
17. März 2013 Zypern im Ausnahmezustand: Die Gedankenspiele der zyprischen Regierung, sich die 5,8 Milliarden Euro von den Sparern zu holen, bringen die Bürger in Rage. Die Banken bleiben geschlossen
19. März 2013 Der Rettungsplan von Präsident Nikos Anastasiades ist gescheitert: Kein einziger Abgeordneter stimmt im zyprischen Parlament für das Rettungspaket und die geplante Zwangsabgabe auf Bankguthaben über 20.000 Euro. Die EU-Hilfsgelder liegen auf Eis.
25. März 2013 In der Nacht zum 25. März dann doch noch die Einigung zwischen Zypern und EU-Troika: Zypern bekommt Gelder aus dem Rettungsschirm und verspricht dafür, seinen Bankensektor grundlegend zu sanieren. Die Rettung bedeutet auch einen Tabubruch in der Eurozone: Erstmals werden Anleger für die Staatsrettung zur Kasse gebeten. Das betrifft Großanleger mit Guthaben über 100.000 Euro. Die Kleinsparer bleiben verschont.
28. März 2013 Nach fast zwei Wochen öffnen die zyprischen Banken wieder. Die Angst, dass die Zyprer ihre Konten abräumen und ihr Geld so vor der geplanten Bankenabgabe in Sicherheit bringen, ist nach wie vor groß. Maximal 300 Euro pro Tag dürfen sie abheben.
5. April 2013 Kaum ist Zypern gerettet, droht ein neuer europäischer Krisenherd: Die Verfassungsrichter in Lissabon kippen Teile des Sparprogramms der portugiesischen Regierung – unter anderem die Streichungen bei der Arbeitslosenhilfe und bei Urlaubsgeldern von Beamten. Ministerpräsident Pedro Passos Coelho muss jetzt 1,3 Milliarden Euro auftreiben, um die Zahlungen aus dem EU-Rettungsfonds nicht zu gefährden.
8. Juli 2013 Die internationalen Geldgeber verständigen sich auf neue Kredite in Höhe von 6,8 Milliarden Euro aus dem laufenden Hilfsprogramm für Griechenland. Sie sollen in mehreren Raten ausgezahlt werden.
17. Juli 2013 Trotz heftiger Proteste hat das griechische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Entlassung von bis zu 15.000 Staatsbediensteten ermöglicht. Die Reform des öffentlichen Dienstes ist eine Bedingung für weitere internationale Hilfszahlungen.
22. Juli 2013 Die Staatsschulden der 17 Euro-Länder sind im ersten Quartal 2013 weiter gewachsen: Mittlerweile haben sie mehr als 92 Prozent der Wirtschaftsleistung erreicht. Trauriges Schlusslicht ist Griechenland – trotz Schuldenschnitts.
Jahr 2014
18. März 2014 Die Bundesregierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM weiter wie bisher in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm endgültig ab.
Jahr 2015
26. Juni 2015 Griechenland ist fast pleite. Die Bevölkerung bekommt das drastisch zu spüren: Am 26. Juni werden Banken und die Börse geschlossen. Bankkunden dürfen nur 60 Euro pro Tag am Automaten abheben. Die Geldinstitute öffnen erst nach drei Wochen, die Börse erst nach vier Wochen wieder.
19. August 2015 Der deutsche Bundestag und weitere europäische Parlamente machen den Weg frei für das dritte Hilfspaket. In Athen verabschiedet das Parlament nach heftigen Diskussionen und Widerstand das Gläubiger-Programm inklusive der Reformauflagen. Die Zeit drängt, denn Griechenland muss Rückzahlungen an die EZB leisten. Am 19. August geben die Euro-Finanzminister die erste Kreditrate von 26 Milliarden Euro aus dem neuen Rettungsprogramm frei. Alexis Tsipras tritt zurück, um bei Neuwahlen eine Mehrheit hinter sich zu bringen.
Jahr 2016
24. Mai 2016 In der Nacht von 24. auf 25. Mai verhandelten die Euro-Finanzminister etwa elf Stunden lang, bis feststand: Griechenland soll weitere 10,3 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsschirm ESM erhalten. Die Auszahlung ist in zwei Tranchen geplant. Auch Schuldenerleichterungen – allerdings nicht in der vom IWF geforderten Höhe – haben die Minister zugesagt. Im Sommer 2015 war ein drittes Hilfspaket mit bis zu 86 Milliarden Euro vereinbart worden.
Das Dilemma der EU-Regierungen ist, dass das Haus, dem sie Stabilität durch diese neuen Vereinbarungen qua Gesetz verschaffen möchten, immer wieder in Schieflage geraten muss. Ist eine Architektur mit einer für die Zukunft überschaubaren Statik in einem Gebilde mit 28 Einheiten schon schwierig genug zu konstruieren, verändert sich die Statik aber nicht nur durch den Auszug eines Miteigentümers im Brexit, sondern dadurch, dass für temporär sehr unterschiedliche Zeiträume ständig die verschiedensten Untermieter ein- und ausziehen, neue Eigentümer hinzukommen. Wir haben darauf verwiesen, wie eng Entscheidungen der EZB auf die Notenbanken von Japan, der Schweiz, Neuseeland und vieler anderer Industriestaaten verknüpft sind. Wie die Kapitalströme und Währungsveränderungen auf das EU-Gebäude statisch einwirken ist wenig abzusehen. Aber das wäre nicht das Problem schlechthin. Das Problem eines Wirtschafts- und Währungsraumes wie die EU und die Eurozone, die bereits so fein vernetzt mit den Wirtschafts- und Währungsräumen der Welt sind, liegt eher darin, dass es zwar eine global vernetzte Weltwirtschaft mit ihren Währungsrelationen gibt, die durch Globalisierung und Transformationen zur Digitalwirtschaft in einen dynamischen Prozess der Veränderung sich befindet, es aber keine auch nur annähernd adäquaten, global handlungsfähigen Institutionen zur Steuerung und Krisenstabilisierung gibt; dies wird auch in absehbarer Zeit wohl nicht anders sein.
Haben dann wenigstens die Beschlüsse der
EU-Regierungen zur Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion
beigetragen und damit dem Experiment Europa eine weitere Chance der
positiven Entwicklung gegeben? Positiv wäre eine Entwicklung,
die den Lebensstandard der EU-Bürger sowie die Wohlfahrt der
einzelnen EU-Staaten materiell verbessert. Für alle Phasen des
europäischen Experiments kann man festhalten, dass z.B. vor und
nach der Osterweiterung jeweils der Lebensstandard der alten und der
neuen EU-Staaten sich deutlich verbessert hat, sowohl, was die
Arbeitsmärkte, die Einkommen sowie die Altersabsicherung
betrifft. Sinn (2015) weist darauf hin, dass mit den Ausbrüchen
der Krisen bei der Haushaltsfinanzierung in den Krisenstaaten eines
deutlich wurde: die positiven Entwicklungen waren fast ausschließlich
nicht durch Marktmechanismen und Marktprozesse hervorgerufen, sondern
durch ‚irreguläre‘ Geldtransfers. Sinn nennt diese
irregulären Geldtransfers „Kapitalexporte aus den
[europäischen] Kernländern in die Peripherie [Südeuropa
und Irland], die in der Folge zum Verlust der Wettbewerbsfähigkeit
der Krisenstaaten geführt haben.
Anders als etwa Deutschland,
das damals, kurz nach der Euro-Einführung der „kranke Mann
Europas“ genannt wurde, entwickelten sich die Volkswirtschaften
der späteren Krisenstaaten eher prächtig. Diese Entwicklung
aber kam nicht aus einem Produktivitätszuwachs der
Vorkrisenstaaten, sondern durch Kapitalimporte und war somit
angetrieben von Fremdkapital. Dieses Fremdkapital bestand
hauptsächlich aus Direkinvestitionen europäischer
Unternehmen und Banken in die Vorkrisenstaaten. Nun darf man bis
hierhin festhalten, dass dies eine recht positive Entwicklung wäre,
an der es wenig zu kritisieren gäbe, würden die
Vorkrisenstaaten darauf achten, dass Löhne und Gehälter auf
den Arbeitsmärkten sowie die Ausgaben in den Haushalten der
Staaten die Einnahmen aus Produktivitätszuwachs und
Kapitalakkumulation nicht übersteigen würden;
schuldenfinanziert wäre die Entwicklung in den Volkswirtschaften
jedenfalls nicht.
Deutschland, so Sinn, hat durch Lohnzurückhaltung und die sog. Agenda 2010 allmählich zu seiner Wettbewerbsfähigkeit zurückgefunden, die Vorkrisenstaaten produzierten für den Export ihrer Produkte und Dienstleistungen zu teuer und gaben zu viel Geld in die Staatshaushalte und waren sowohl in der Erzeugung von handelbaren Werten wie in den politischen Verwaltungen deutlich zu ineffizient. Die Vorkrisenstaaten nutzten die Kapitalexporte der europäischen Nachbarstaaten nicht wirklich für eine gesunde Entwicklung ihrer Märkte und sahen der Entwicklung von Boom-Märkten z.B. der Immobilienmärkte in Irland und Spanien tatenlos zu. Wie gesagt, haben gerade Banken aus Frankreich und Großbritannien bedenkenlos Kapital in diese Märkte exportiert, allen voran aber Deutschland, das zum größten Kapitalexporteur der EU und sogar weltweit aufstieg. Wir haben es also mit zwei Vorgängen zu tun, einmal die Kapitalexporte durch private Bankinstitute und private Unternehmen, andererseits mit negativen Lohn- und Haushaltseffekten.
Den Krisenstaaten die Entgegennahme von Direktinvestitionen als eine Art Fehlverhalten vorzuwerfen, ist schlicht Unsinn. Wie der Begriff schon sagt, sind Direktinvestitionen Investitionen in Unternehmen und stehen somit unter dem Verwertungs- und Renditekalkül der Kapitalgeber. In den Jahren zwischen 2003 bis 2007 waren die Kapitalimporte in die deutsche Wirtschaft ausgeblieben, Deutschland hatte die niedrigste Nettoinvestitionsquote aller Euroländer, das war alles andere als günstig für die wirtschaftliche Entwicklung des größten aller EU-Länder. Selbst die Investoren aus dem Inland legten damals ihre Gelder lieber in spanische, griechische und portugiesische Papiere an; deutsche Banken und Versicherungen exportierten damals also große Summen lieber ins Ausland, als sie in Deutschland zu investieren. Daran ist nicht einmal im konnotativen Bereich etwas verwerflich, wenn Kapitalgeber ihr Geld dort investieren, wo es bessere Renditen erzielt bei geringen bis überschaubaren Risiken. Und dabei bleibt zu beachten, dass Investitionsentscheidungen wie auch alle anderen Entscheidungen auf den Kapitalmärkten nicht von einem einzelnen Anleger abhängen, sondern immer von der Einschätzung der Marktentwicklung durch die Anleger, die dann, post festum, sich wieder in der Kursentwicklung einzelner Werte oder Indizes niederschlagen.
Dieser so trivial anmutende Sachverhalt, dass alles, was auf den Kapitalmärkten passiert, in einer sich ständig wechselnden, dynamischen Konstellation entwickelt, dass Entscheidungen nichts mit den alten Modellen von bidirektionalen Relationen zu tun haben, hat einige Auswirkungen auf das Verständnis integrierter Märkte und Währungsräume. So sehr, dass z. B. die Taylor-Regel in ihrer kurzen Theoriegeschichte schnell ins Wanken geriet und vollends mit der Gründung der Eurozone ihre Relevanz verlor.
Wir haben bereits in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die unterstellten Wirkungen der geldpolitischen Maßregeln auf die Renditen aus Wechselkurswirkungen der geldpolitischen Maßnahmen theoretisch nicht nachweisbar ist. Insofern die theoretische Hypothese auch eine Wirkung auf den Außenhandel unterstellt, als dieser in der Transmission der Maßnahmen als wechselkurssensitiv betrachtet wird, bleiben in der Finanzmarktsicht auf die Eurozone besonders die Varianzen bei der Inflation und dem volkswirtschaftlichen Output (BIP) zu beachten.
Wir konnten nachzeichnen, das in der Eurozone die Zinsvarianz durch die Geldpolitik der EZB größer, als nach der Taylor-Regel zu erwarten war. Auch beim Output konnten keine regelgerechten Effekte nachgezeichnet werden. Beides zeigt deutlich, dass die Annahme eines konstanten Realzinses und dessen langfristiger Wirkung auf das Wirtschaftswachstum so einfach keine Gleichung eingehen wollen. Beide, Realzins und Wachstumsrate sind keine starren Größen und es ist ein Einfaches, beide in eine Beziehung zueinander zu setzen. Aber ob diese Beziehung mit einer mathematisierbaren Regel oder nach einem regelbasierten Muster verläuft, muss stark angezweifelt werden.
Wenn dem so ist, dann darf man die Geldpolitik einer Notenbank durchaus als in ihrer Wirkung dominant gegenüber der Realwirtschaft theoretisch ansprechen. Die realwirtschaftliche Wachstumsrate ist, einmal abgesehen von anderen Faktoren, in ihrer Wirkung gegenüber den Veränderungen des Realzinses, der durch geldpolitische Maßnahmen beeinflusst wird, weniger effektiv. Setzt man also den Zins als ein Resultat geldpolitischer Entscheidungen einer Notenbank und nicht als einen marktwirtschaftlichen Effekt der Realökonomie, dann verliert die Taylor-Regel auch ihre Bedeutung für die Zinsbestimmung und hat somit auch keine handlungsanleitende Steuerfunktion mehr.
Damit stellt sich aber die Frage, wonach die EZB ihre Zinsentwicklung ausrichtet oder steuert, umso mehr. Und was wäre, wenn die EZB in eire Art kostspieligem Versuch von Trial-and-Error den Zins bestimmt? Indem sie Wertpapiere in fast unbegrenzter Menge und höchst unterschiedlichster Qualitäten kauft, um die Inflationsrate bei durchschnittlichen 2 Prozent in der Eurozone zu bringen, was ihr auch nicht gelingen will. Dieses Spiel von Versuch und Irrtum verfängt am wenigsten bei jenen Volkswirtschaften, die auf der Basis starker Exportanteile und hoher Wettbewerbsfähigkeit arbeiten und die paradoxerweise von eben diesen varianten Maßnahmen am meisten profitieren. Denn die EZB hält durch ihre Geldpolitik die europäische Exportwirtschaft in Gang, hat zumindest einen signifikanten Anteil daran.
Deutschland hat wirtschaftlich gesehen die Abschaffung der D-Mark einiges an Wohlstand gebracht. Hätte die deutsche Wirtschaft noch die DM und nicht den im Vergleich schwachen Euro, dann würde es der deutschen Wirtschaft strukturell ähnlich gehen wie der Schweizer Wirtschaft mit ihrem starken Franken. Die Schweiz hat längst ihre Zinsautonomie verloren, wie wir festgestellt haben. Sie ist gezwungen, Zinsschritte der EZB ebenso nachzuvollziehen, wie dies die Deutsche Bundesbank mit der DM wäre. Und wie abhängig die europäischen und asiatischen Volkswirtschaften von der Politik der USA sind, zeigt sich heute allerorts.
Die Attacken auf die Zollvereinbarungen durch
Donald T. zeigen, in welch geschlossenen Systemen die Politische
Ökonomie von jenseits des Atlantiks bis auf die andere Seite des
Pazifiks sich ausbreitet. Wie in kommunizierenden Röhren
verhalten sich z.B. Japans Börsen auf die Zollandrohungen der
US-Regierung gegenüber der Mexikos. Japans Börse reagierte
direkt mit einem deutlichen Kursverlust auf die jüngsten
Androhungen gegen Mexiko, wobei der Nikkei-Index sogar unter die
Marke von 20 000 Punkten zu fallen droht, einer Marke, die bisher als
fester Boden galt.
Wir haben auf diesen Zusammenhang mehrfach
hingewiesen, dass Währungen in einem vernetzten Zusammenhang
Politischer Ökonomien stehen, die den Weltball umläuft. Der
japanische Yen ist dabei ganz besonders sensitiv gegenüber
politischen Eingriffen in die globalen Handelsnetzwerke und dessen
Kurs schießt plötzlich nach oben, wenn auf Japans großen
Exportkonzernen gewinnbelastende Äußerungen aus dem Oval
Office einwirken. Japans Automobilkonzerne stehen in einem Netzwerk
aus Zulieferern und Logistikketten, in dem Mexiko zu einem
bedeutenden Produktionsstandort innerhalb der nordamerikanischen
Freihandelszone geworden ist; auch kaum ein deutscher
Automobilkonzern produziert heute für den nordamerikanischen und
dem Weltmarkt, ohne Mexikos Wertschöpfung.
Aus diesem Grund sind Zollattacken aus dem Oval Office direkt wirksam auf Wechselkurse und Gewinnmargen großer, internationaler Exportkonzerne, die nach Schätzungen von Arifumi Yoshida, Autoanalyst der Citi-Group Japan, von 4 Prozent bei Toyota bis auf bis zu 20 Prozent bei Renault-Nissan ansteigen könnten, Werte also, die durchaus als industriegefährdend eingestuft werden müssen. Dass es zu solchen Gewinneinbußen nicht kommt, liegt überwiegend daran, dass amerikanische Hedgefonds die moderate Bewertung japanischer Exportkonzerne für ihr Produktportfolio nutzen und damit den Wirkungen aus dem Oval Office entgegenwirken und darüber hinaus sogar noch den dort unbeliebten Effekt haben, dem hochbewerteten, amerikanischen Märkten auszuweichen.
Was wir heute also erleben, die Abhängigkeit vernetzter Märkte am Beispiel von Japan und seinen Hauptmärkten USA und China zeigen, dass die Kennziffern des Wachstums weltweit ins Wanken geraten sind um den Faktor der Politischen Ökonomie. Was in den Jahren vor Trumps Präsidentschaft wesentlich geräuschloser vonstattenging, kann kaum ein Ohr mehr unerhört belassen. Zollkriege dabei aber sind nicht die schweren Waffen, mit denen die USA ihre Vormachtstellung, politisch wie wirtschaftlich in der Welt verteidigen. Es sind Mittel zum Zweck, wobei der Zweck die Beeinflussung auf die Zinsentscheidungen der US-Notenbank ist. Notenbankpolitik der USA ist längst somit nicht mehr nur Geldpolitik, sondern Weltpolitik. Und in einem etwas kleinerem Maßstab trifft dies auch auf die EZB zu. Deren Maßnahmen sollten daher im Lichte der Politischen Ökonomie Europas betrachtet werden. Darin erscheint die Geldpolitik der EZB nicht mehr nur als eine Form der Wirtschafts- und Währungsstabilisierung, sondern gleichfalls als eine Art der Exportförderung bzw. der Unterstützung Europas als eines exportorientierten Produktionsstandortes im globalen Maßstab.
Wenn dies das diskrete Ziel der Geldpolitik Europas ist, werden einige der politischen Beschlüsse und Maßnahmen der EZB ein wenig deutlicher. Über den Währungsraum des Euros steuert die EZB also dann vornehmlich die Binnennachfrage innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Die EU hat diesen Vorteil gegenüber anderen Exportnationen, dass ihre Volkswirtschaften untereinander nicht wie Drittstaaten im Wettbewerb der Währungen stehen. So hat Deutschland ein riesiges Nettoauslandsvermögen und zugleich auch sehr hohe Target-Forderungen im Eurosystem, also gegenüber Abnehmerstaaten innerhalb der Eurozone aufgebaut. Beide „Konten“ zeigen auf eine durchaus erfolgreiche Exportnation, deren Empfänger sowohl private Körperschaften als auch öffentliche Abnehmer sind. Die Target-Forderungen erlauben keine präzise Kenntnis, welcher Anteil private und welcher Anteil öffentlichen „Schuldner“ zukommt; das ist mitnichten ein Zufall.
Es ist aber auch nicht unbedingt von dieser
Bedeutung, dass Target-Forderungen sozusagen identisch sind mit
Bundesbank-Überweisungen an Staaten der Eurozone, lediglich zum
Schuldenausgleich. Betrachtet man die Target-Forderungen aus heutiger
Gesamtsicht, dann stellt man nicht nur eine absolute Summe fest,
sondern ein „Auf-und-Ab“ im Target Konto, dass sich nicht
aus der Staatenfinanzierung allein ergeben kann, da diese insgesamt
überwiegend aus langlaufenden Kreditzusagen bestehen. Wir haben
an Griechenland diskutiert, wie solche Zusagen mittlerweile eine
Duration von über dreißig Jahren erreichen konnten und so
sind auch die Zusagen an die anderen Krisenstaaten mittlerweile
verfasst.
Unter dem sperrigen Kürzel „TLTRO“, was
für „Targeted Longer-Term Refinancing Operation“
steht und gezielte, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
bedeutet firmieren Kredite für Geschäftsbanken mit einer
Laufzeit von mehreren Jahren. Das Ziel der EZB bei diesen speziellen
Liquiditätsspritzen ist es, die Kreditvergabe im Währungsraum
zu befeuern. Sie sind daher so gestaltet, dass Banken Anreize
erhalten, Darlehen an die Wirtschaft zu geben und so die Importe
durch die Krisenstaaten innerhalb der Eurozone auf einem hohen Niveau
zu halten.
Die jüngste Serie dieser Geldsalven unter TLTRO-III war mit sehr günstigen Konditionen für die europäischen Geschäftsbanken ausgestattet. So erhielten Institute die Gelder zum Nulltarif, denn bei ihnen wurde der Leitzins von 0,0 Prozent veranschlagt. Darüber hinaus winkt ihnen eine Prämie von bis zu 0,4 Prozent, wenn sie nachweislich mehr Kredite vergeben. Die Laufzeit betrug vier Jahre. Mit dieser Konstruktion sollte erreicht werden, dass das Geld tatsächlich auch in Form von Darlehen zur Stützung der Konjunktur in der Wirtschaft ankommt. Wir haben es hier also mit einer strukturell ähnlichen Situation zu tun, die in der Exportwirtschaft gerade mit weniger liquiden Staaten Gang und Gäbe ist. Wer ein Kraftwerk in die Türkei oder nach Lateinamerika oder Afrika verkaufen möchte, muss in der Regel auch ein Finanzierungskonzept gleich mitliefern, zu dem Bankverbindungen und Hermes-Kredite z. B. gehören.
Betrachten wir die Vorgänger-Version dieser Art Liquiditätshilfen aus dem TLTRO-II Programm, dann sehen wir vor allem Banken in Italien, Spanien und Frankreich als deren intensivste Nutznießer: Auf italienische Geldhäuser entfielen Anfang 2019 noch ausstehende Langfristkredite in Höhe von annähernd 240 Mrd. Euro, spanische Institute werden mit rund 167 Mrd. Euro aufgeführt, Banken aus Frankreich mit etwa 112 Mrd. Euro. Für Institute in Deutschland ergibt sich ein Kreditvolumen von etwa 88 Mrd. Euro. Nach einer früheren Analyse des spanischen Bankhauses BBVA steht für einen Großteil der TLTRO-II-Gelder die Rückzahlung im Juni 2020 an. Und im Juni 2019 wurden die bereits sehr günstigen Bedingungen für Langzeitkredite, nun auf zwei Jahre begrenzt, was aber keine substanzielle Verschlechterung ist, durch das TLTRO-III Programm fortgeführt mit der Begründung unsicherer Märkte durch Brexit, Handelskonflikt und europa-interne Schwierigkeiten, vor allem in Italien.
Damit greift die EZB den Banken mit sichtbar
großzügigen Zinskonditionen für die neuen
Langfristkredite unter die Arme und verfolgt ein geldpolitisches
Ziel, mit diesen speziellen Liquiditätsspritzen die
Kreditvergabe im Währungsraum zu beflügeln und großzügig
Darlehn an die Wirtschaft zu vergeben. Die neuen EZB-Darlehn dienen
aber zuerst der Anschlussfinanzierung der noch ausstehenden
Langfristkredite, von denen aktuell die oben genannten von Banken in
Italien, Spanien und Frankreich prolongiert werden müssen. Aber
damit nicht getan, denn zwei Punkte sind hierbei zu bedenken.
Erstens
ist das eigentliche Ziel des neuen Kreditprogramms eine Abmilderung
des sog. Klippeneffektes2 ,
der sich durch die Fälligkeit von über 50% des gesamten
letzten Programms, davon die Hälfte in lediglich zwei Ländern,
Italien und Spanien, zum gleichen Zeitpunkt ergibt. Wenn die Hälfte
der Kredite zur Absicherung gegenüber stark gestiegener
Ausfallwahrscheinlichkeit verwendet werden muss, darf die Stirn
bereits mehr als Sorgenfalten zeigen.
Zweitens kommt dieses
Programm zu einem falschen Zeitpunkt. Es käme richtig, würde
die EZB im aktuellen „Bank Lending Survey“ eine
Verknappung des Kreditangebots ausweisen; dem ist aber nicht so.
Diese vierteljährliche, qualitative Umfrage zum vergangenen und
erwarteten, zukünftigen Kreditvergabeverhalten der teilnehmenden
Bankinstitute gegenüber dem privaten, nichtfinanziellen Sektor,
sowie zur Nachfrageentwicklung insgesamt weist aber keine
Dringlichkeit für die Auflage eines so schwergewichtigen
Instruments der Geldpolitik aus.
Weder kann also als Voraussetzung für das TLTRO-III Programm eine prozyklische Krediteinschränkung herangezogen werden wie auch keine geldpolitische Begründung aus einer erkennbaren Eintrübung der Preisaussichten, sprich Inflation. Eher darf man für die nähere Zukunft von einer gleichbleibend niedrigen Inflationsrate im gesamten Eurogebiet ausgehen sowie von einer eher rückläufigen Kreditnachfrage der Privatwirtschaft aufgrund sich eintrübender Konjunkturaussichten, speziell für die Exportstaaten.
Wir haben es also
wieder mit Entscheidungen der EZB zu tun, die sich nicht aus ihrem
Mandat der Sicherung der Geldwertstabilität ableiten lassen. Die
Abwehr von Klippeneffekten sowie eine künstliche Aufblähung
der Liquidität privater Bankinstitute jedenfalls gehören
nicht dazu. Warum also besteht die EZB weiter auf die dritte Auflage
von Langfristkrediten?
Die kaum noch bemühte semantische
Verschleierung der wahren Absichten der europäischen Geldpolitik
deuten vernehmbar darauf hin, dass neben dem Ziel einer präventiven
Bankenrettung nun die Stärkung des Wettbewerbs der überwiegend
exportorientierten, europäischen Wirtschaft gegenüber China
und den USA im Vordergrund steht. Mit der Stärkung des
Wettbewerbs im Exportbereich wird zugleich auch eine Stärkung
der EU-Staatengemeinschaft erreicht, also ein Selbstschutzmechanismus
der Wirtschaftsgemeinschaft in Gang gesetzt.
Für die Vertreter der europäischen Exportwirtschaft sind dies gute Nachrichten, weiß sie doch nun, wo das Geld, das sie erwirtschaftet, herkommt. Käme es von mit Ausfällen an Kreditwürdigkeit bzw. Liquidität bedrohten Unternehmen, wäre die Lage sicherlich gefährlicher und schlüge sich sogleich auf das Investitionsverhalten und die Arbeitsmärkte nieder. Nun aber vertraut die Exportwirtschaft nicht mehr nur ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit, sondern erhält massive Unterstützung durch die Regierungen der Eurozone, indem sie die Binnennachfrage in Europa künstlich hochhält. Ginge es mit rein marktwirtschaftlichen Mechanismen rechtens zu, wäre die Eurozone längst auseinandergebrochen und die gesunden Exportwirtschaften im Euro verloren; das gesamte Experiment Europa müsste wohl rückabgewickelt werden, wobei niemand sagen kann, wie dies gehen könnte, ist schon der Brexit zu einem scheinbar unlösbaren Problem geworden.
So sind die 27 plus 1 Staaten der EU in einer Art Zwangsgemeinschaft gefangen, ohne, dass direkt Zwang ausgeübt wurde und gefangen wie in einem goldenen Käfig, denn außerhalb der EU wäre das Leben für alle einzelnen Volkswirtschaften erheblich schwieriger, was Großbritannien langsam zu begreifen beginnt. TLTRO-III ist nichts weniger, als ein künstliches Investitionsprogramm für den Kauf von Gütern innerhalb der EU mittels Notenbank-Darlehn. Eine Begründung dieses Programmes durch eine bedrohliche Krisensituation ist im engeren Sinne nicht gegeben, ebenso wenig ist es legitimiert durch die Wettbewerbssituation zwischen China, den USA und Europa. Die EZB-Darlehn haben überdies noch den Charakter einer indirekten Zwangsanleihe, da die Bürger der Eurozone in direkter, die Bürger der EU ohne den Euro in einer Art indirekter Haftung stehen.
Die Haftungsmodalitäten differenzieren sich recht einfach darin, dass eine Form der Haftung sich aus der Verwendung der Darlehnsströme ergibt, die andere aus deren Saldierung. Die Target-2 Salden nehmen dabei den unrühmlichen Part ein, nicht nur ohne Zustimmung der haftenden Steuerzahler anzuwachsen und als eine Art Ewigkeitsschuld auf die folgenden Generationen überschrieben werden, sondern die haftenden Bürger auch in völliger Ungewissheit darüber lassen, was im Falle einer trotz gegenteilig beteuernden Bekenntnissen, dass dies immer weniger wahrscheinlich würde, eintretenden Insolvenz von Banken des Eurosystems mit der Haftungssumme passiert. Bedenkt man die Ansteckungsgefahr im Euro-Bankensystem, dann ist es hoch wahrscheinlich, wenn ein großes Institut in Schieflage geraten sollte, schnell ein Dominoeffekt eintritt, wie wir ihn in der Krise im Interbankenhandel gesehen haben. Allein deshalb ist die Gefahr der Insolvenz eines einzelnen Instituts plus Ansteckungsgefahr auf viele Institute nicht zu unterschätzen, weil ja die Target-Forderungen zum großen Teil aus Refinanzierungskrediten bestehen, die den Banken der Euro-Krisenländer gewährt worden sind.
Da also die Krisenstaaten nicht direkt auf den Finanzmärkten ihre Staatsfinanzierungen sicherstellen konnten, hat sich ein Schattenmarkt der Staatenfinanzierung, eine Form der indirekten Finanzierung aufgebaut, deren Forderungen sich in den Target-2 Salden akkumuliert haben. In diesem durch die Gelddurchreichungen von der EZB über die nationalen Notenbanken und Geschäftsbanken geschaffenen Schattenmarkt der Inter-Staaten-Finanzierung sind die Bürger in eine Haftungsgemeinschaft gezwungen worden, die gleichsam als ein Nebenprodukt der parlamentarischen Absegnungen der Stabilisierungsmechanismen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in den Alltag der Bürger gesetzt worden ist.
Und dabei haben die Regierungen zweitens noch ein anderes Grundprinzip, neben dem No-Bail-Out Prinzip, außer Kraft gesetzt, nämlich das Grundprinzip der vertraglichen Haftung, im Sinne einer nationalen Amtshaftung, die nun in die Form einer Staatshaftung übergegangen ist. Was immer auch mit den Geldern der EZB in den Ländern geschieht, Europas Bürger haften dafür und nicht die Bürger des einzelnen Mitgliedsstaates. Die Target-2 Salden sind wie vollgeschriebene Bierdeckel, auf die verschiedene Gäste der Kneipe haben anschreiben lassen und für die im Falle der privaten Insolvenz eines Tages jene Gäste zur Kasse gebeten werden, die dann – zufällig – in der Gastwirtschaft auf ein Bierchen zu Besuch sind. Und wie in diesem Beispiel, in dem der Wirt seine zahlungsunfähigen Gäste nicht mit einem Bier oder einem Glas Wasser bewirtet hat, sondern die Gäste mit allem bediente, was sie sich wünschten, so ist es auch mit den EZB-Darlehn.
Die EZB lässt wie der Wirt einfach anschreiben, ohne, wie etwa ein normales Pfandhaus echte, marktgängige Gegenwerte für den Bierkonsum einzubehalten. Was also haben die Bürger der Eurozone für die Darlehn ihrer Regierungen bekommen? Bleiben wir im Blick auf das Rechtsverhältnis fokussiert, dann haben sie nichts bekommen. Es liegen nirgendwo marktgängige Vermögenswerte im Rechtsanspruch der geldgebenden Bürger und deshalb kann es auch nicht wie in einem Pfandleihhaus einen Zins geben, den die Bürger für die Zeit der Nicht-Liquidierung dieser Vermögenswerte erheben könnten. Es gab eine kurze Zeit sogar die Überlegung, die Empfängerstaaten könnten doch als Pfänder ein paar der schönen Urlaubsinseln oder das Pantheon verpfänden; was für ein Genius war dort am Werke?
Wir haben bereits darauf verwiesen, dass die EZB-Darlehn wie alle Rettungsschirme ein Problem nicht lösen, das Verwendungsproblem. Europas Bürger stehen zwar in einer Form der unfreiwilligen Haftungsgemeinschaft zusammen für die miserablen Haushaltsführungen und wirtschafts- sowie fiskalpolitischen Unzulänglichkeiten ihrer Regierungen ein, können aber nicht sicher sein, dass die Haftungssummen auch vernünftig genutzt, sinnvoll eingesetzt werden. Würde die EZB parlamentarisch kontrolliert, hätte sie wohl sich mit der Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks der geldpolitischen Steuerung zufriedengeben müssen. Wir können die Target-2 Salden zwar dahingehend betrachten, dass sie die Geldströme bilanzieren, die sich daraus ergeben, dass die Krisenstaaten ihre Leistungsbilanzdefizite mit den anderen Staaten der Eurozone durch Kredite bzw. Darlehn aus dem Euroraum refinanzieren. Aber in diesen Salden sind auch die Refinanzierungssummen enthalten, die mit Teilen der Eurozonen-Darlehn auch die Zahlungsbilanzdefizite der Krisenstaaten mit Staaten außerhalb der Eurozone ausgeglichen werden; es bleibt also nicht alles in der Familie wie bei Muttern.
Da die Target-Forderungen jene Gelder bilanzieren, die Staaten der Eurozone gegen öffentliche und private Institute des Eurosystems halten, ohne diese genau differenzieren zu können, besonders in Hinblick auf die Verwendung großer Teile dieser Gelder, ist zwar die Haftung der Bürger eindeutig, aber nicht der Sinn dieser Rettungs- bzw. Stabilisierungsmechanismen. Bei einer Privatinsolvenz muss der Bürger alle seine Einnahmen offenlegen, die ab einer gewissen Höhe mit den Überweisungen aus den Sozialkassen verrechnet werden; nicht so im Euro-[Staats]gebiet. Es liegt nicht wie damals im Bretton-Woods-System Gold als Sicherheit für die Schulden der Staaten in Fort Knox oder anderen Tresoren; nichts liegt mehr irgendwo.
Heute bestimmen sich die Wechselkurse der Währungen, also deren Werte, allein durch Angebot und Nachfrage auf den Märkten. Konnte früher im Bretton-Woods-System z.B. Frankreich darauf bestehen, sein Gold in Sicherheit zu bringen, welches in der amerikanischen Schatzkammer lag und einen Teil der amerikanischen Ausgaben für Güterkäufe und weltweite Handelsgeschäfte sowie die Finanzierung des Vietnamkriegs usw. bewährte, so ist dies heute als politischer Eingriff in die Staatensouveränität nicht mehr möglich. Allein die Finanzmärkte sagen heute auf eine eigene Art und Weise, ob sie sich an der Finanzierung und Refinanzierung staatlicher Politik beteiligen, in welcher Höhe, oder gar nicht. Für die Regierungen sind also die weltweiten Finanzmärkte ein Fortschritt in Richtung Autonomie, da keine andere Regierung durch Abzug von Gold der Politik einer Regierung widersprechen, oder, wie im Falle von Deutschland, durch Zusicherung des Nicht-Abzugs von seinen Goldreserven, Teil ausländischer Regierungspolitik bleibt. Die Goldreserven sind heute nicht mehr als eine Art „Notgroschen“ für den Staat und für die Ausgabe von Gedenkmünzen nützlich. Auch sein Wert ist Teil der sog Commodities und bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage auf den Finanzmärkten, speziell dem sog. Gold-Spot Markt.3
Mit dem Ende des Bretton-Woods-System kam auch das
Ende des direkten politischen Eingriffs einer Regierung in die
Politik einer anderen Regierung. 1968 beendete der französische
Präsident Charles De Gaulle nicht nur den Goldstandard der
Währungen, als er gegen die Politik der USA in Indochina
protestierend die französischen Goldreserven per U-Boot nach
Paris holen ließ. Danach etablierte sich langsam der
Dollar-Kurs als weltweiter Währungsreferenzkurs und entmachtete
alle anderen Währungen. Der Satz: Geld ist Macht hat also
allenfalls noch einen Sinn, meint man damit den US-Dollar. Aber auch
eine amerikanische Regierung kann nicht tun und lassen, was sie
will.
Denn ihr politisches Handeln muss auch den Dollarkurs im
Auge habe, speziell die wichtigsten Währungsrelationen, die die
amerikanischen Bürger nicht nur in einer Form der weltweiten
Wirtschaftsgemeinschaft bedeuten, sondern auch in einer Art
Haftungsgemeinschaft, die im Falle der USA als eine Art
privilegierter Haftungsgemeinschaft bezeichnet werden darf.
Pink Floyd - Shine On You Crazy Diamond HD (Live Pulse 1994)
(Quelle Youtube)
Wohlstand zum Nulltarif
Als wüssten es alle und alle wären auch bereit, für ihren Wohlstand etwas einzusetzen, etwas, das über den Arbeitseinsatz hinausgeht. Aber, wenn es geht, ohne Risiko. Die meisten Menschen meinen, durch ihre Arbeit wären alle Ressourcen auch schon abgegolten, die es für die Entwicklung des eigenen, persönlichen Wohlstands braucht. Implizit unterstellen die Menschen in Erwerbstätigkeit, dass mit dem „Verkauf“ ihrer Arbeitskraft der Entwicklung ihres Wohlstands und der Wohlfahrt ihres Sozialstaats Genüge getan ist. Aus den Steuern und Abgaben, die sich aus den Einnahmen aus Arbeit – und, so vorhanden, aus anderen persönlichen Erlösen – ergeben, sowie aus den durch die Unternehmen erwirtschaften Erlöse, die wiederum zu Überweisungen an die Staatskasse führen, bestreitet der Staat alle seine Aufgaben und Verwaltungsausgaben.
Und so hat man es die Bürger Jahrzehntelang Glauben machen, das sei ihr Beitrag, sonst nichts. Natürlich glaubt das jeder Mensch, der keine andere Erfahrung macht, als die Bruttoeinnahmen mit den Nettoeinnahmen zu vergleichen und dabei die Steuer- und Abgabenquote leicht errechnen kann, von der er dann auch noch die Rücküberweisungen seiner Finanzkasse abzieht und sich sagt: das muss aber auch reichen für Staat und Gesellschaft. Und wenn es dann nicht reicht, dann werden auch sogleich die beiden Verantwortlichen dafür kolportiert, ein zu ausgabenfreudiger, verschwenderischer Staat und ein zu ausbeuterischer und nur auf seinen Eigennutzen bedachter Unternehmer. Wären beide zurückhaltender in ihrer Gier nach Geld, wäre genug für alle da.
Dass dieser Gedanke Raum gegriffen hat in der Geschichte der westlichen Industriegesellschaften ist nicht verwunderlich. Dass dieser Gedanke aber auch Raum gegriffen hat im wissenschaftlichen Diskurs der Ökonomik umso mehr. Denn die sollte es eigentlich besser wissen, dass Wohlstand und Wohlfahrt nicht in einer Einnahme- Überschussrechnung allein zu ermitteln sind. Bilanziert man die gesamten Forderungskonten der EZB plus die Forderungen aller nationalen Notenbanken und stellt diese den Leistungsbilanzen der einzelnen Euro-Staaten gegenüber in der Absicht einer Steuererklärung, bekäme man ganz sicher bei keinem einzigen Finanzamt in Deutschland den Prüfstempel. Aber so geschieht es in den meisten Fällen, wenn von den Autoren der wissenschaftlichen Ökonomik die immensen „Schulden“ vieler Staaten der Eurozone beklagt werden.
Natürlich
sind die hohen Staatsverschuldungen einiger Länder der Eurozone
beklagenswert. Aber nicht in der Höhe und auch nicht in ihrer
Relation zur Leistungsbilanz. Dass die Wissenschaft der Ökonomik
als Lehre der Volkswirtschaft fast durchgängig die investiven
und riskanten Elemente des Wirtschaftens außer Acht lässt,
hat natürlich fatale Folgen. Es liegt auch daran, dass die
Ökonomik diese Elemente alle in die betriebliche Ebene, also in
die Mikroökonomik verlegt hat, aber deshalb sind sie aus der
Makroökonomik ja nicht verschwunden; sie werden dort eben nur
nicht mehr behandelt.
Dies führt dazu, dass die Betrachtungen
der Geld- und Fiskalpolitik, gleich welcher Schule, beide
wirtschaftspolitischen Bereiche allein auf die makroökonomischen
Ansätze der keynesianischen Theorie zurückführt. Dann
geht es nur noch um eine antizyklische Fiskalpolitik4 ,
sowie eine antizyklische Wirtschaftspolitik, wenn auch Maßnahmen
der Geld- und Kreditpolitik sowie Außenwirtschaftspolitik zur
Anwendung kommen mit dem Ziel der Beeinflussung der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage.
So sind auch die Betrachtungen der EZB-Politik allein vor dem Hintergrund einer Verschuldungspolitik, „deficite spending“, betrachtet, und als Nachfragebeeinflussung legitimiert, so sie diesem Ziel ihre Ausgaben unterstellt. Aber nicht jede fiskalpolitische Maßnahme, so sie legitim ist, ist auch zugleich effizient in ihrer Zielerreichung. Besonders die Vertreter der neoklassischen Denkrichtungen Monetarismus und Angebotsökonomik führen starke Zweifel an die These, dass die Fiskalpolitik überhaupt in der Lage sei, die von ihr zielgerichtet zu beeinflussenden volkswirtschaftlichen Aggregate, hautsächlich die Stabilität des Preisniveaus, einen hohen Beschäftigungsstand, ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht und ein stetiges, angemessenen Wirtschaftswachstum zu erreichen.
Der Transmissionsmechanismus zwischen fiskalpolitischem Impuls und der Wirkung auf die Zielgrößen ist nach Auffassung neoklassischer Modelle abhängig von der spezifischen Konstruktion des Transmissionsmechanismus, einer ganzen Reihe von normativen Prämissen und Ceteris-Paribus-Klauseln , die wir bereits besprochen haben. Diese Modelle stellen dem wissenschaftlichen Zweifel an den Wirkungen der fiskalpolitischen Transmissionen die Stabilität des privaten Sektors in einer störungsfreien Marktwirtschaft gegenüber und behaupten, dass erst die Eingriffe de der Politischen Ökonomie zu einer negativen konjunkturellen Wirkung führen, aus Gründen nicht adäquater Steuerungsimpulse oder aus staatlich verursachter Verunsicherung der Wirtschaftssubjekte. Ebenso werden mögliche Verdrängungseffekte der privaten Aktivitäten durch die staatliche Nachfragebeeinflussung5 gegen die Fiskalpolitik angeführt.
Was aber beide Modelle, das klassische wie das
neoklassische nicht berücksichtigen, sind die Faktoren
Investition und investives Risiko, sicherlich auch deshalb, weil
beide Faktoren sich einer wissenschaftlich bidirektionalen, linearen
Betrachtung entziehen. Diese Faktoren in die Betrachtung mit
einzubeziehen wird aber umso wichtiger, als in den letzten zehn
Jahren die Fiskalpolitik insbesondere durch die globale Finanz- und
Wirtschaftskrise und die Euro-Krise wieder mehr Anhänger unter
den Ökonomen gefunden hat. Wenn also wir von Fiskalpolitik
sprechen, dann geschieht dies immer kritisch auch gegen diese
Unterlassung.
So sind daher die bidirektionalen Zuordnungen der
Target-Schulden sowie der fiskalischen Hilfskredite der europäischen
Staatengemeinschaft und des IWF jeweils zu einem Mitgliedsland der
Eurozone sachlich nicht zulässig, eine Gegenüberstellung
von Geber- und Nehmer-Staaten ideologisch. So werden gute und
schlechte Staaten, gut haushaltende von schlecht haushaltenden
unterschieden und unterfüttern die Spaltung einer
Wirtschaftsgemeinschaft in nationale Interessen und nationalistische
Bestrebungen mit Wissenschaft. Das wäre zu übersehen, ginge
es in der Betrachtung der Euro-Krise nicht um weitaus mehr, als um
eine bilanzielle Betrachtung.
Aus dem Bisherigen geht hervor, dass wir der kritischen Meinung über die theoretische Gültigkeit des keynesianischen Transmissionsprozesses ebenso zustimmend gegenüber stehen wie auch dem Modell einer „störungsfreien Marktwirtschaft“ im privaten Sektor; weitgehend. Nicht der Meinung sind wir, dass staatliche Intervention rein aus einer Transmissionslogik betrachtet werden muss, bei der es lediglich um die Stimulierung von Nachfrage auf den privaten Märkten geht.
Rechnet man die Target-Schulden, Rettungsschirme
und Nothilfen für den gesamten Eurozonenraum zusammen, erhält
man die Summe von ca. 850 Mrd. Euro. Blickt man dabei nicht auf die
Nehmer-Staaten, die sog. GIPSIZ und erschreckt bei der Verteilung der
Hilfen auf die einzelnen Staaten, sondern betrachtet diese Summe
einmal heuristisch in der Art eines bundesdeutschen
Länderfinanzausgleichs, dann beträgt der Pro-Kopf-Anteil am
Ausgleich zwischen struktur- und einnahmeschwachen Staaten und
starken Staaten gerade einmal etwas mehr als 1.140 Euro. Nimmt man
die Gesamtaufwendungen in Relation zu der Gesamtpopulation in Europa
dann ist dieser Teil ein fast verschwinden geringer Teil der
Pro-Kopf-Verschuldung in Europa von etwa 14.000 Euro, also ca. 6
Prozent. Zum Vergleich, die Bürger der USA tragen eine
Schuldenlast von etwa 67.000 USD pro Kopf.
Schaut man auf die
Nehmer-Staaten in einem engeren Blick, dann liegt der Pro-Kopf-Anteil
bei etwa 6.000 Euro pro Bürger der EU. Aus der Gesamtperspektive
eines Wirtschaftsraumes, der ähnlich wie in jeder Form von
Konföderation, auch einer bundesstaatlichen Föderation,
Ausgaben zum Ausgleich von strukturschwachen Mitgliedern zu
bewältigen hat, sind dies sehr geringe Summen bzw. anteilige
Belastungen. Dass die EU anders als die Bundesrepublik Deutschland im
Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 noch keine rechtliche
Kodifizierung dieses Strukturausgleichs hat, ändert nichts
daran, dass es erstens eine Form von Strukturausgleich in der EU gibt
und zweitens nichts daran, dass dieser Ausgleich nominell und
anteilig eher zu gering als zu hoch ausfällt.
Bewerten wir diese Geldtransfers einmal nicht nur als Ausgaben, sondern als das, was sie in Wahrheit sind wie überall in föderativen Gemeinschaften, selbst wenn diese de jure auf dem Papier nicht als solche, aber de facto bestehen, dann können selbst die Nothilfen zur Bankenrettung als investive Unterstützungsmaßnahmen gelten. Leider muss gesagt werden, dass die europäischen Bankenunion bislang weder auf einem guten noch ausreichend asphaltierten Weg sich befindet und somit dieses Investment weitgehend fehlallokiert ist. Und ohne eine sinnvolle Investition in das europäische Bankensystem werden auch andere Transmissionen der Geldpolitik schwierig und riskant bleiben, denn die Fragmentierung des europäischen Bankenmarkts zählt zu den größten Problemen nicht nur der Branche, sondern auch bei der Zukunftsgestaltung der EU.
Die EU hat es bislang nicht geschafft, trotz
einiger Fortschritte bei der europäischen Bankenaufsicht und des
einheitlichen Abwicklungsmechanismus einen einigermaßen
integrierten Finanzmarkt in Europa aufzubauen. Strukturell am meisten
hinderlich dabei sind bereits die Voraussetzungen, dass nämlich
die Banken in allen EU-Ländern, in denen sie Niederlassungen
haben, ein Mindestmaß an Kapital und Liquidität vorhalten
müssen. Dieses nationale „Ringfencing“ ist
ineffizient und für jeden Versuch der Integration abträglich.
So bleibt die Bankenstruktur in der EU kleinteilig und wirtschaftlich
kaum wettbewerbsfähig.
Die US-Banken sind mittlerweile im
transatlantischen Wettbewerb so stark, dass die europäischen
Wettbewerber bei manchen Transaktionen nicht einmal mehr eingeladen
werden. Ein System aus kleinteiligen Strukturen von Minibanken und
lokalen Sparkassen sowie genossenschaftlichen Instituten, gar von
Instituten des Heiligen Stuhls usw. mag romantisch anmuten und einer
alten Idee der Risikodiversifizierung entsprechen, heute trägt
gerade diese Struktur das größte Risiko im Wettbewerb.
Diese Struktur ist kein Ergebnis eines Marktprozesses, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Dass grenzüberschreitend tätige Institute immer noch mit einem Flickenteppich an nationalen Regulierungen und Entscheidungen in ihren Planungen und Geschäftstätigkeiten zu kämpfen haben, ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch politisch notwendig. Außer für den Fall, dass über den Weg der Notenbank-Darlehn über die nationalen Notenbanken und Geschäftsbanken das Euro-Geld seinen Weg in die Kassen der verschuldeten Staaten zur Refinanzierung der Altschulden und zur Finanzierung von Neu-Schulden findet; das soll auch erklären, warum dieser Zustand so schwierig ist, verändert zu werden, müsste die Politik sich ja gerade an dieser Stelle aus ihren „Geschäften“ zurückziehen.
Das „Geschäftsmodell“ der Politischen Ökonomie kümmert wenig die Verwerfungen auf den Märkten, die sie provoziert. Gerade Deutschland ist z.B. gegen eine europäische Bankenunion und leistet sich dafür einen Markt, der mit über 2.000 Instituten übersättig ist und auch ohne die Zinspolitik der EZB recht geringe Gewinnmargen ausweisen dürfte. Aus den Nachkriegszeiten hat sich in Deutschland zwar das sog. Drei-Säulen-Modell6 der Geldwirtschaft bewährt, mit dem sich Deutschland ein Bankensystem leistet, welches heute zu den größten der Welt gehört, das aber als so unwirtschaftlich und wenig zukunftsfähig wie kein anderes auf der Welt gilt. Und weil der deutsche Bankenmarkt ein offener Markt ist, sind auch hier viele ausländische Geldhäuser aktiv und heizen den Wettbewerb zusätzlich an; wer darin etwas marktwirtschaftlich Sinnvolles erkennt, steht mittlerweile ziemlich einsam.
Dieser Zustand des europäischen Bankensystems macht Entscheidungen für Zukunftsinvestitionen sowohl strukturell wie im Volumen enorm schwierig, leicht dafür aber Entscheidungen von Regierungen, die die Finanzmittel dafür auf viele Institute verteilen können. Diese Bankenstruktur beinhaltet einen sichtbaren Anteil an der Risiko- und Tarifstruktur des europäischen Wohlstands. Und gerade die Banken waren die Hauprofiteure der europäischen Rettungspolitik neben den anderen privaten Gläubigern. Französische Banken, deutsche Banken und Versicherer und private, institutionelle Anleger aus der ganzen Welt waren investiert und mussten gerettet oder vor immensen Abschreibungsverlusten geschützt werden.
Hatten die USA in ihrer Bankenkrise schnell und kräftig durchgegriffen und Banken reihenweise temporär verstaatlicht, einige in die Pleite abgewickelt, so geschah in Europa nichts Vergleichbares. Nun ist nicht jedes Geld, das man in eine Krisenbranche oder in Krisen-Unternehmen investiert gutes Geld, das man schlechtem Geld hinterherwirft. Rettungs- oder Überbrückungsliquidität kann, vorausgesetzt, es wird richtig investiert, durchaus ein sinnvolles Investment sein. Im Sinne der Regierungen waren alles Darlehn und Kredite aus den Euro-Programmen durchaus ein sinnvolles Investment, entlasteten diese doch alle Regierungen von marktgerechten Zinsen für ihre Staatsausgaben und Haushaltsüberzeihungen.
Für die Bürger Europas waren die Zinserleichterungen dagegen kein gutes Investment, eher eine Desinvestition. Dabei wurde durchaus auch eine Umwandlung von in Sach- bzw. Finanzwerten investierten Geldbeträgen in liquide Form auf indirekte Art und Weise betrieben; wir haben das als sanfte Enteignung beschrieben. Die geschah allein schon dadurch, dass Sparer deutliche Vermögensverluste hinnehmen musste, da freiwerdende Geldmittel aus Sparvermögen und Lebensversicherungen nun auf den Geldmärkten keine normalen Zinsen mehr fanden, die waren durch die Geldpolitik der EZB ja im Keller. Das hat neben anderen Faktoren auch seinen Betrag dazu geleistet, dass Banken und Versicherer in Deutschland, neben ihrer strukturellen Schwäche nun auch noch im innersten Kern ihrer Geschäftsmodelle zusätzlich geschwächt wurden und einen beispiellosen Niedergang erlebt haben. Dieser Niedergang erfasste auch die öffentlich-rechtlichen Institute wie die Genossenschaftsbanken und darf daher umfassend genannt werden.
Es wurde im Zuge der Geldpolitik in Europa nicht nur Geld aus privaten Vermögen in öffentliche verlagert, sondern auch keine angemessene Austeritätspolitik im Rahmen der Bankenrettung vorgenommen. Die aber wäre notwendig für sinnvollen Zukunftsinvestitionen in der EU und besonders in den Eurostaaten. Im Übergang von einer Industriegesellschaft zu einer Digitalwirtschaft werden gigantische Investitionen notwendig sein, zumal die Digitalwirtschaft kein Wirtschaftssegment meint, sondern einen umfassenden Transformationsprozess, der alle wirtschaftlichen Bereiche erfasst. Investitionen in die europäischen Arbeitsmärkte sind ebenso wenig effizient, überlässt man diese allein der Wirtschaft, ohne die Rahmenbedingungen in Europa politisch voranzutreiben. Geradezu zynisch sind jene Beiträge, die die besonders dramatische Jugendarbeitslosigkeit dem „Kapitalismus“ anzulasten versuchen. Jugendarbeitslosigkeit ist im Kern wie wir sie heute vorfinden kein Arbeitsmarktproblem, sondern ein strukturelles Problem der Bildungspolitik, die die Jugend in den europäischen Ländern vollständig an den Arbeitsmärkten vorbei ausbildet.
Ginge es nach der Erfahrung des „best practice“, dann könnten europäische Bildungspolitiker durchaus ein Zwei-Säulen-Prinzip“ der schulischen und akademischen Bildung wie der beruflichen Ausbildung nach modifiziertem deutschem Modell etablieren. Die Veränderung eines Bildungssystem ist natürlich teuer und langwierig, deshalb aber umso dringlicher, weil bei dem bestehenden Gießkannen-Bildungssystem, welches die Jugend dem Zufall eines Arbeitsplatzes aussetzt, weiterhin Jahr für Jahr Kosten bzw. Belastungen für Wirtschaft und Wohlfahrt einer Nation sich akkumulieren, die kein Land der EU jemals zu schultern in der Lage sein wird; und die auch kein Rettungskredit zu refinanzieren vermag, wenn die Anforderungen wie es aussieht, in der Zukunft ein wesentlich flexibleres und praxisnahes Bildungssystem erfordern.
Investitionen in die europäischen Bildungssysteme sind Investitionen in die europäischen Arbeitsmärkte, so sie sich diesen zwar nicht ganz unterwerfen, aber dynamisch anpassen. Das wird in Zukunft noch wichtiger, da die temporären Veränderungen auf den Arbeitsmärkten an Dynamik zunehmen werden. Umso wichtiger wird auch sein, die Bildungspolitik durch wirtschaftspolitische Flankierungen so zu gestalten, dass die mit der Veränderungsdynamik und der Zunahme an dezentraler Arbeit in Home-Offices oder im Mobile-Working nicht zu neuen Formen der Ausbeutung und Destabilisierung der Wohlfahrtssysteme der Gesellschaften Europas führen.
Wie in jedem Unternehmen sollten die Schulden eines Staates auch gegen die ‚ungehobenen‘ Potenziale gelesen werden. Zu diesen Potenzialen gehören an oberster Stelle die halblegalen Steuervermeidungsstrategien und die illegalen Steuerbetrügereien. Die größte Steuerlücke, absolut gesehen, klafft in Italien auf, gefolgt von Deutschland und Frankreich. Dem italienischen Fiskus entgehen jährlich nach eher pessimistischen Schätzungen vermutlich rund 190 Milliarden Euro, Deutschlandschätzungsweise 125 Milliarden Euro, Frankreich 117. In Relation zur Wirtschaftsleistung sind die Ausfälle neben Italien auch in Rumänien, Zypern und Griechenland besonders hoch.
Die aktuelle Diskussion um eine Mindestbesteuerung
von Unternehmensgewinnen oder der Abschaffung fragwürdiger
Steuerregelungen fokussiert hauptsächlich die Ausfälle
durch Steuervermeidung. Große Konzerne zahlen laut einer Studie
der Grünen im EU-Parlament fast nirgendwo in der Europäischen
Union den gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatz. Es gebe massive
Unterschiede zwischen den offiziell geltenden Steuern und der
tatsächlich gezahlten Abgabenlast multinationaler Unternehmen,
der besonders hoch ausfällt in Luxemburg. Dort liegt die
stärkste Abweichung zwischen nominalem und effektivem
Steuersatz, der offiziell in den Jahren zwischen 2011 bis 2015 bei 29
Prozent lag, wobei tatsächlich Unternehmen durchschnittlich nur
zwei Prozent an Steuern zahlten.
In Deutschland liegt die
Abgabenlast eigentlich bei 30 Prozent; der Untersuchung zufolge
führten Konzerne aber tatsächlich nur 20 Prozent an den
Fiskus ab. Lediglich in Bulgarien wurde keine Abweichung
festgestellt. Seltsamerweise ist es gerade Deutschland und in
personam Olaf Scholz, der sowohl eine größere
Steuertransparenz und die Abschaffung von Steuervermeidungspraktiken
multinationaler Konzerne blockiert.
Der EU entgehen auch durch Steuertricksereien hohe
Steuereinnahmen. Im Jahr 2015 waren laut Mitteilung der Brüsseler
EU-Kommission die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer rund 151,5
Milliarden Euro niedriger als erwartet, was einer Differenz von ca.
13 Prozent der erwarteten Einnahmen entsprach.
Ein weiterer Grund
für die hohen Steuerausfälle ist schlicht
Steuerhinterziehung. Allein grenzüberschreitender
Mehrwertsteuerbetrug verursacht nach Angaben in der Europäischen
Union pro Jahr Ausfälle in Höhe von 50 Milliarden Euro.
Je nach EU-Land fällt die Steuerlücke sehr unterschiedlich aus. In Deutschland entgingen den öffentlichen Kassen Einnahmen von 22,4 Milliarden Euro, das sind rund zehn Prozent. Relativ am höchsten war die Lücke in Rumänien: Das Land nahm 7,7 Milliarden Euro oder 37,8 Prozent weniger ein. In absoluten Zahlen wies Italien die größte Lücke aus: Dem ohnehin hoch verschuldeten Land entgingen allein 35,1 Milliarden Euro, das entspricht 26 Prozent der gesamten Mehrwertsteuereinnahmen.
Die hohen Steuerausfälle sind dabei kein neues, kein überraschendes Phänomen. Im Jahr 2011 fehlten in den Kassen der EU-Staaten knapp 200 Milliarden Euro. Im Vorjahr waren es rund 160 Milliarden. Steuerausfälle sind seit vielen Jahren eine Form indirekten deficite spendings, das zwar leicht zurückgeht, aber weder von der EU-Kommission, noch von den einzelnen Mitgliedstaaten in den Griff zu bekommen ist, da es auf die Grundkonstruktion autonomer Staaten in der Wirtschaftsgemeinschaft Europa zurückgeht. Jeder Form der Angleichung innerhalb der EU zieht dem Rat den Vorwurf zentralstaatlicher Zwangsmaßnahmen nach sich und ist dann unversehens und schnell in der politischen Agenda nach ganz unten gerutscht.
Ein Sonderfall von
Steuerausfällen bildet die sog. Schwarzarbeit. Diese Art der
Steuerhinterziehung lässt sich kaum mit Staatsverträgen und
grenzüberschreitendem Informationsaustausch bekämpfen.
Natürlich könnte die Politik auf nationaler Ebene härter
gegen Schwarzarbeit vorgehen, die Steuerbehörden stärken
und die Kontrollen intensivieren, gleichwohl aber ist
absehbar,
dass ein solches Vorgehen der staatlichen Behörden wenig
Akzeptanz finden wird, weil in vielen EU-Staaten weite Teilen der
Bevölkerung von Schwarzarbeit profitieren. Zudem müssten
die zusätzlichen Steuereinnahmen kalkulatorisch mit der
Verteuerung gegengerechnet werden, die wahrscheinlich so hoch wäre,
dass die Nachfrage nach Schwarzarbeit deutlich zurückgehen und
somit auch dem Fiskus wenig an Steuern und Abgaben einbringen würde.
Denn kostete das neue Badezimmer oder die Nachhilfestunde legal
plötzlich das Doppelte, würde ein Gutteil der heutigen
Kunden der Schwarzarbeiterbranche wohl eher auf das Geschäft
ohne Rechnung verzichten.
Ein Ausweg aus dem Dilemma wäre ein anderes
Klima im Umgang mit der Schwarzarbeit und dabei gerade mit jenen
Leistungen, die durchaus der Nachbarschaftshilfe zugerechnet werden
dürfen oder dieser sehr nahestehen. Schattenwirtschaft und die
damit verbundene Steuerhinterziehung an der Wurzel zu bekämpfen,
weist stets auf den Aspekt, Steuern auf Arbeits- und Einkommen von
überwiegend Klein- und Kleistunternehmen zu senken,
regulatorische sowie administrative Hürden abzubauen und
Schlupflöcher zu stopfen, weniger darauf die Erbringung
wirtschaftlicher Gefälligkeitsleistungen sowie niedrigwertiger
Einzelleistungen unter moralischem Generalverdacht zu stellen.
Leider
hat die Politik vielerorts in der EU den leichteren, aber im
Endeffekt schlechteren Weg gewählt; einen Weg, der durch
populistische, antiunternehmerische Kampfrhetorik schon bei
Micro-Selbständigkeit eine europaweite Integration mit
geregeltem Versicherungsschutz und einer moderaten Abgabenordnung
verhindert. Besonders untermauert wird dieses arbeitsmarkt-politische
Scheitern auch noch durch die singulären Interessen
vertretenden, höchst fragwürdigen Studien, die diesem
Bereich mit aus der Luft gegriffenen Zahlenwerken zu Leibe zu rücken
vorgeben. Studien von Autoren wie dem gewerkschaftsnahen Briten
Richard Murphy im Auftrag für das führende Mitte-Links
Bündnis und mit 187 Mitgliedern zweitgrößten Fraktion
im EU-Parlament zögern keine Sekunde, der Schwarzarbeit den Wert
von jährlich 1 Billion Euro Schaden für die europäischen
Kassen auszuweisen.
Wie es scheint, sind gerade Berechnungen aus dem
Mutterland der naturwissenschaftlichen Ökonomik und der Erfinder
der empirischen Sozialforschung im Umgang mit Zahlen recht sorglos
geworden, wie das Brexit-Beispiel und solche Studien zeigen. Es
scheint wenig Vertrauen in die Ökonomik und Sozialforschung
übrig geblieben zu sein und das ist nicht ohne Grund,
rechtfertigt solche Zahlenmanipulationen aber nicht7 .
Anstatt
eine europaweite Investition in einen neuen Arbeitsmarkt zu
behindern, wäre mit geringem Aufwand eine Legalisierung der
Schwarzarbeit und vor allem die Integration vieler bislang „schwarz“
Beschäftigter in die Sozialsysteme der EU möglich, was
großen Druck von den hohen Sozialkosten der EU-Staaten nehmen
könnte.
Überdies wirken Investitionen, so sie nicht in verschwenderischer Manier getätigt werden, wie viele der Staatsausgaben leider werden, entlastend auf die Bürger der EU-Staaten. Der Diskurs, heute alle Ausgaben der EU und speziell der Eurozone lediglich als „Schulden“ zu diskutieren und nicht einmal den tatsächlich investiven Anteil an der Refinanzierung der Staatshaushalte als Investments zu kennzeichnen, wirkt auf weite Teile der Bürger der EU mittlerweile in einem extremen hohem Maße belastend bis beängstigend. Die Steuerzahler meinen nämlich, dass in der Zukunft Belastungen auf sie zukommen, die die Allgemeinheit der Bürger der EU nicht mehr zu Schultern in der Lage sein wird und die die Zukunftsaussichten bereits heute so sehr verdunkeln, dass lediglich alle Haftungs- und Zukunftsrisiken, die mit jeder Investition verbunden sind, antizipiert werden und nicht mehr jener Anteil an den Investitionen, der die Währungs- und vor allem die Wirtschaftsgemeinschaft im globalen Wettbewerb stärkt. So bleibt im Diskurs das europäische Experiment stark gefährdet und nicht an den Bürgern der EU orientiert, weil die maximal möglichen Verluste bei einer Insolvenz der GIPSIZ-Staaten so weit im Vordergrund stehen, dass der ‚Hintergrund‘ als Investition in die Funktionalität des Experiments nicht mehr gesehen werden kann.
Diese Verluste sind insgesamt wie bereits
ausgeführt im Vergleich mit anderen Wirtschaftsräumen
relativ gering in Relation zu den einzelnen Bürgern und auch in
Relation zu der gesamten Wirtschaftsleistung der Gemeinschaft. Das
Risiko, dass diese Gesamtschulden alle auf einmal und in einem nahem
Zeitrahmen liquidiert werden müssten, ist extrem gering; jeder
Unternehmer würde sich glücklich schätzen bei dieser
Risiko-Ratio. Denn alle Schuldenberechnungen beziehen sich auf rein
theoretische, fiskalische Implikationen auf der Grundlage von
Gegenwartswerten, die im Insolvenzfall sofort und budgetwirksam
werden. Niemand aber ist in der Lage, Zeitpunkt und Budgetgröße
zu nennen, noch ist es im Minimus seriös, theoretische
Maximalrisiken zur Beurteilung einer Situation heranzuziehen. Dass
auf einmal nach heutigem Stand ca. 800 Milliarden Euro fällig
werden, also alle GIPSIZ-Staaten unter der Last ihrer
Notenbank-Darlehn zusammenbrechen, weil alle diese Darlehn sich als
toxisch erwiesen haben und so das gesamte europäische
Bankensystem zum Einsturz bringen, klingt unwahrscheinlich.
Welchen
wirklichen Risiken das europäische Experiment ausgesetzt ist,
hat der Brexit mit Stand heute, Juni 2019 gezeigt. Der Brexit, diese
maximale Ansammlung von Datenlügen britischer Politiker über
die Kosten der EU für die britischen Bürger, die bis heute
unnachvollziehbarer Weise immer noch nicht ausgeräumt ist, war
und ist ein staatspolitisches, britisches und kein europäischen
Phänomen.
Zwar nicht vergleichbar in seiner rücksichtslos auf Eigennutz bedachten Argumentation wie von den Brexiteers ist Sinns (2015) Argumentation der Target- und Bargeldschulden der Eurozone, die wenig auf realen Fakten, darum umso mehr auf hypothetischen Annahmen basiert. Diese Hypothesen betreffen in erster Linie eine Situation, die den Austritt eines Landes wie Italien oder Spanien aus der EU vorstellte bzw. wie im Falle von Italien, politisch mit dem Austritt droht, was die Kapitalmärkte schon so sehr in Unruhe versetzen könnte, dass das europäische Bankensystem gefährdet ist. Dazu muss man heranziehen, dass das Target-2 System, das ist einer mehrstufigen Art von der Europäischen Zentralbank zusammen mit den Notenbanken der Euro-Länder zur Zahlungsabwicklung für grenzüberschreitende Geldtransaktionen und nur jene mit großen Beträgen entwickelt wurde, täglich im Schnitt 350.000 Zahlungen im Wert von 1,7 Billionen Euro, oder 90 Millionen Transaktionen im Wert von 440 Billionen Euro jährlich beinhaltet; allein deshalb ist ein Risiko von 1 bzw. 2 Billionen Euro als Gesamtrisiko nicht unbedingt erschütternd.
Ein anderer Aspekt, den Sinn eben nicht explizite berücksichtigt, den er aber kennen muss, ist, was wir als Investivkapital-Transfer eben eingeführt haben. Denn wie funktioniert das Target-System und was drücken die Target-Salden aus? Das immer wieder zitierte Beispiel wollen auch wir an dieser Stelle noch einmal skizzieren8 . Was zwischen dem portugiesischen Unternehmer und dem deutschen Maschinenbauer über die Target-Salden bilanziert ist, ist eine geschäftliche Transaktion wie sie millionenfach weltweit vorkommt. Allein die Art der Bilanzierung scheint unterschiedlich, ist es aber nur formal, nicht in der Sache. Auch das Target-System hat Buchungspositionen der Art von Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese bestehen, und die ist die eine Besonderheit dieses System, gegenüber der Europäischen Notenbank, aber nie zwischen einzelnen Notenbanken, wie dies z.B. in den USA und den District-Feds besteht. Und dies System ist angelegt wie jedes andere Bankensystem in einem Markt mit einer gemeinsamen Währung, so, dass sich die Konten bzw. Salden in einem überschaubaren Zeitraum von selbst ausgleichen.
Wenn also der Saldenausgleich ausbleibt, ist dies zwar ein Zeichen für ein Ungleichgewicht, was aber nicht notwendigerweise einen Ausgleich erzwingen müsste, was überdies auch nicht ratsam wäre. Denn nur in dem Fall dass ein Land aus dem Euro austritt, müsste prinzipiell die EZB bestehende Verbindlichkeiten ausgleichen, damit gegenüber dem ausgetretenen Staat ein ausgeglichener Saldo besteht, vielleicht ein „neue“ Verrechnungskonto eröffnet werden könnte, insofern das aus dem Euro ausgetretene Land weiterhin Geschäfte nun in eigener Währung mit der Eurozone zu tätigen gedenkt. Auch ist diese Glattstellung des Saldos notwendig gegenüber den verbleibenden Staaten im Euro, weil ein nicht glattgestelltes Konto auf den Kapitalmärkten als Zahlungsunfähigkeit interpretiert werden würde, was das Ranking des Eurosystems und den Wechselkurs des Euros negativ beeinflussen würde.
Die Schwierigkeiten mit der Bewertung der Kontenvorgänge im Target-System hängt einzig damit zusammen, weil das Euro-Experiment auf der Grundlage autonomer Staaten entstanden ist, die selbstverständlich ihre eigenen Notenbanken behalten haben, die auch deshalb wenigstens formal unabhängig gegeneinander operieren, das andernfalls das Bankensystem des Euros um eine allein bestimmende EZB-Zentrale herum konstruiert worden wäre; das wollten die Europa- und Euro-Konstrukteure, allen voran Frankreich und Deutschland aber nicht. Es entstand daher dieses mehrstufige Bankensystem, bei dem die die Geldtransfers formell in den einzelnen Staaten über Verrechnungskonten laufen, defacto aber alle in der EZB als Forderungen und Verbindlichkeiten quasi auf einem Kontenblatt verzeichnet sind.
Betrachtet man die Ungleichgewichte in den
Target-Salden, dann wird man feststellen, dass diese nicht per se im
System entstanden sind, sondern historisch nach der internationalen
Finanzkrise. Seit etwas mehr als zehn Jahren laufen die Salden bei
Forderungen und Verbindlichkeiten bei den Staaten der Eurozone immer
weiter auseinander, aber nicht, um zwischenzeitlich Phasen der
Konsolidierung einzulegen. Über 900 Mrd. Euro betrugen die
Forderungen der Deutschen Bundesbank gegenüber der EZB im Jahr
2018, von denen man aber auch Verbindlichkeiten gegenüber der
EZB in Höhe von knapp 400 Mrd. in Abzug bringen muss, wegen des
extrem hohen Geldbedarfs der Deutschen.
Spaniens Notenbank
saldiert ein Minus von knapp 400 Mrd. Euro, übertroffen von
Italien mit 471 Mrd. Euro. Griechenland, Portugal und Frankreich
zeichnen zusammen 186 Mrd. Euro. Positive Target-Salden haben auch
die Niederlande und Finnland, mit Abstand am höchsten sind,
gemessen am BIP, die Forderungen der Notenbank von Luxemburg, die bei
226 Mrd. Euro liegen.
Ab dem Jahr 2008 liefen die Konten auseinander und wie wir bereits detailliert ausgeführt haben, lag das oberflächlich betrachtet daran, dass Länder wie die heutigen GISPIZ Griechenland, Irland, Portugal, Italien und auch Zypern mit der Übernahme in den Euro zu sehr niedrigen Zinsen sowohl kräftig investieren und auch konsumieren konnten. Das investive Element wird von Sinn aus unerklärlichen Gründen fast gänzlich ausgeblendet und übrig bleibt dann natürlich lediglich noch ein Konsum auf Pump, der diesen Ländern die hohen Negativsalden eingebracht habe. Wir haben besonders den Fall Irlands analysiert und können demnach nicht von einer einheitlichen Ursache dieser ‚Überschuldungen‘ sprechen; Ähnliches gilt auch für Zypern.
Forderungen und Verbindlichkeiten sind keine Summen, sondern in den analytischen Blick gehaltene Zahlungsströme, die ein komplexes Wirtschaftsgeschehen in komplementären Begrifflichkeiten bzw. Kategorien zusammenfassen. Diese Zahlungsströme waren bis zum Jahr 2008 in angemessenen Zeiträumen immer wieder ausgeglichen worden. Investives und Konsumverhalten glichen sich dadurch aus, dass wie immer innerhalb marktwirtschaftlicher Wirtschaftstätigkeit genügend Liquidität durch Fremdkapital vorhanden war und dessen Verzinsung angemessen gelang. Niemand spricht und kann von einem Konsumverhalten auf Pump in dieser Form marktwirtschaftlich üblicher Transaktionen sprechen; dann lebte die ganze Welt von jeher auf Pump, was weder Nutzen in die Analyse der Vorgänge noch Klarheit und Erkenntnis dahin bringt. In Europa gab es Staaten, die den investiven und konsumtiven Bedarf ihrer Wirtschaft und Gesellschaft gedeckt haben und diese Länder fanden Investoren, die an der Akkumulation des Wirtschaftswachstums mittels Zinsgewinnen gerne sich beteiligten. Und dabei war es kein Zufall, dass gerade jene europäischen Länder wie Deutschland, traditionell exportorientiert, nun auch bei Kapitalverkehr in Richtung dieser ‚Abnehmer-Staaten‘ führend wurden.
Der Kreditfluss in die GISPIZ-Staaten kam daher nicht nur von außerhalb, sondern auch von innerhalb der EU. DIE GISPIZ-Staaten kauften nicht nur die Waren und Dienstleistungen der Exportländer, die so einen immer deutlicher anwachsenden Exportüberschuss und damit Positivsalden im Target-System aufbauten, sondern nahmen auch gerne die üppig vorhandene Überschussliquidität aus diesen Ländern in Form von Investivkapital bzw. Krediten für das weitere Wachstum ihrer Wirtschaften entgegen; und die Kapitalexporteure taten dies ja auch nicht ganz in selbstloser Manier, sondern für Zinserlöse, die diese Volkswirtschaften zu den Exporterlösen gerne hinzuzählten. Und die Target-Salden zeigten wenig an Ungleichheit, blieben bei diesen zirkulären Wirtschaftstätigkeiten ausgeglichen im angemessenen zeitlichen Rahmen. Weder kann dabei von einer Asymmetrie auf Seiten der Import- noch der Export-Länder gesprochen werden, weder traten die Exporteure auf wie Staubsaugervertreter, noch badeten die Importeure in Champagnerbädern. Asymmetrie in marktwirtschaftlichen Vorgängen zu behaupten, setzt eine völlig andere Perspektive auf die Marktwirtschaft voraus, mit der wir uns später beschäftigen werden, die aber hier als nicht gegeben angesehen werden muss, solange wir eben von Marktwirtschaft im gegenwärtigen, globalen Wirtschaftsgeschehen sprechen.
Asymmetrische Ungleichgewichte, die innerhalb der
Marktwirtschaft prinzipiell ständig auftreten können,
wurden erst spät sichtbar und begann wohl bereits vor dem Jahr
2013, vermutlich schon 2011 in Folge der internationalen Finanzkrise.
Sie erreichte Europa in zweifacher Art, einmal als Interbankenkrise
und als innereuropäische Kapitalverlagerung. Die Vertrauenskrise
innerhalb des Euro-Bankensystems zeigte nicht überraschend die
deutlichsten Veränderungen in jenen Ländern, die einen
besonders hohen Kapitalbedarf hatten, und zwar einen Kapitalbedarf,
der weit über den Anteil hinausgeht, der für Investitionen
und Konsum benötigt wird. Dies wird deutlich daran, dass
außereuropäische Investoren zwischen 2008 und 2018 netto
kaum Kapital aus der Euro-Zone abgezogen haben, während im
gleichen Zeitraum insgesamt 491 Mrd. Euro aus dem Euroraum abgezogen
wurden, ein Großteil davon aus dem Süden, und dass diese
Form der Kapitalflucht in den nordeuropäischen Banken begann und
sich dann bei den Privatvermögen des Südens von Europa
fortsetzte.
Dass daraufhin zum einen die Salden der Exportstaaten
gegenüber den Importstaaten ins Positive liefen, kann wenig
verwundern, ebenso wenig, dass die durch die exportierenden Staaten
entzogene Liquidität ersetzt werden musste.
Was allenthalben als „Rettungsaktion“
des Südens diskutiert wurde und wird, impliziert, dass der Süden
zuerst sich in Krisenstaaten verwandelte, wonach Rettungsaktionen
folgen mussten. Das ist wenig nachvollziehbar, waren doch die
Südstaaten, bevor sie zu Krisenstaaten wurden, begehrte
Geschäftspartner des Nordens und blieben dies auch die ganze
Zeit über, also durch die Krisenzeiten bis heute hindurch. So
wurde auch in der Krise weiter Handel zwischen den Export- und
Importstaaten getrieben, so kauften südeuropäische
Unternehmen deutsche Waren und Güter, wurde die deutsche
Exportmaschine nicht abgeschaltet, warum auch, und also wuchsen auch
deswegen die Target-Salden.
Wir konnten darlegen, dass mit dem
Ausbruch der Krise nicht nur die Kapitalflucht einheimischer Vermögen
verbunden war, meistens eine Flucht in den europäischen Norden,
dort in Immobilien wie z.B. Berlin und andere deutsche Großstädte,
sondern die nordeuropäischen Exportstaaten fuhren ihre
Kapitalien, die sie aus den Geschäften mit dem Süden
erwirtschaftet und dort wieder reinvestiert hatten, zurück und
lenkten die Kapitalströme um in die USA, nach Luxemburg und in
die Niederlande; welche Summen in die britischen Kronkolonien
umgelenkt wurden, weisss man nicht, es dürften aber erhebliche
gewesen sein.
Mit dem Höhepunkt der Finanzkrise im Jahr 2011 erlaubte die EZB den Notenbanken der Eurozone zur Stärkung der Konjunktur gegen einen drohenden Abschwung, Anleihen aufzukaufen. Solche Programme sind durchaus üblich und im Rahmen keynesianischer Nachfragephilosophie, ob sie immer sinnvoll und auch dort zum erdachten Zweck wirksam sind, zumal, wenn es sich um internationale Krisenphänomene handelt, bleibt umstritten. Ein Effekt aber dieser Nachfragestärkung war, dass die nicht unerheblichen Kaufsummen für die Anleihenkaufprogramme in Richtung Frankfurt und Luxemburg liefen, weil dort die meisten Großbanken und Geldverwalter ihren Sitz haben und daher Frankfurt und Luxemburg Geld-Zentren sind, über die solche Transaktionen laufen.
Nimmt man Draghis Worte Ernst, dann waren neben den Überschüssen der Exportstaaten gegenüber die Importstaaten, neben dem Abzug von Krediten durch die Nordstaaten und neben der Verlagerung von Privatvermögen aus den Südstaaten Europas bzw. der sog. Kapitalflucht, hauptsächlich die Anleihenkaufprogramme der EZB an der asymmetrischen Ausprägung von Forderungen und Verbindlichkeiten der Target-Salden verantwortlich. „Alles andere ist zweitrangig“, sagte Draghi und bilanzierte einen Gesamterwerb von EZB Papieren in Höhe von 2,5 Billionen Euro seit 2015. Das entspricht in etwa den Kosten der deutschen Wiedervereinigung und wer hätte im Bewusstsein dieser Kosten die Wiedervereinigung abgelehnt?
Die Kosten der Eurozone sind weder nominell noch der Verteilung nach ein wirkliches Problem, welches mit dem Ausfall der Darlehn und Kredite realisiert sein würde. Die Autoren9 , die diese Kosten allein aus Sicht von Schulden betrachten, deren Eintreibbarkeit oder Ausfallwahrscheinlichkeit ihre Bewertung untermauern, müssen allesamt sogar einräumen, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit recht gering ist und widersprechen damit ihren drastischen Bewertungen, wonach der Euro vor einem Crash und die deutschen Bürger vor einer Staatspleite stehen. Die Target-Salden verschwinden nicht. Im besten Fall werden sie in Zukunft einmal ausgeglichen. Im ungünstigsten Fall bleiben sie in welcher Saldierungshöhe auch immer in einem Ungleichgewicht, aber das ist auch kein Beinbruch im Euro-System.
Die Target-Salden verschwinden nicht, ob nun ein Land wie Italien mit dem Austritt droht oder einen Austritt vollzieht. Am Brexit sieht man, wie schwer ein Austritt eines Landes aus der EU ist, das nicht einmal zur Eurozone gehört. Für Italien bedeutet ein Austritt aus dem Euro, dass es auch für die Zukunft in Europa mit der EU über die neuen Handelskonditionen verhandeln und sich einigen müsste und eine Drohung mit seinen Negativsalden im Target-System dabei wenig hilfreich wäre; Gleiches versucht gerade Großbritannien mit sehr geringen Erfolgsaussichten und der Drohung, seinen finanziellen Verpflichtungen über ca. 40 Milliarden BP gegenüber der EU nicht nachkommen zu wollen, erlaubte man den Briten nicht ihr beliebtes „Cherry-Picking“ im neuen Handelsabkommen. Träte Italien aus dem Euro aus, wäre es wohl binnen Wochen oder Monaten so Pleite, wie selbst die blühendste Phantasie unserer beliebten Nachbarn sich kaum vorstellen kann.
Wie wir ausgeführt haben handelt es sich bei
den Target-Salden ihrer Struktur nach weder um Kredit- oder
Schuldenbuchungen, sondern um Verrechnungssalden, die keinen
„eigenständigen Risikofaktor darstellen.“10 .
Mit den Target-Salden ist also keineswegs ein Mechanismus verbunden,
der es erlaubt, dass die GISPIZ-Staaten sich „unbegrenzt
verschulden“ können und den Geber-Ländern des Nordens
ein „unkalkulierbares Risiko“ aufbürdet, das erst
dann verschwunden sein wird, wenn die Salden ausgeglichen werden.
Diese landläufige Meinung einer Haushaltsführung hat aber
sehr wenig strukturell gemein mit einem System einer Wirtschafts- und
Währungsunion im „Normalbetrieb“, bei dem eine ganze
Reihe unterschiedlicher Geschäfte mit sehr unterschiedlichen,
finanziellen Transaktionen und Kapitalverkehrsformen an der
Tagesordnung sind.
„Im TARGET-System werden Zahlungen
von Kontoinhabern eines Landes an Zahlungsempfänger anderer
Länder gebündelt und über die Zentralbank des
Empfängerlandes an den Endbegünstigten weitergeleitet. Auf
den verschiedenen Zentralbankkonten entstehen dadurch täglich
Überschüsse oder Defizite. Der Saldo ist die Summe von
Nettotransfers vieler verschiedener Grundgeschäfte über
mehrere Jahre hinweg und kann somit nicht einzelnen Transaktionen
zugeordnet werden. Folglich ist eine Identifizierung der „Ursache“
eines TARGET-Saldos extrem schwierig. Da die Summe der TARGET-Salden
aller teilnehmenden Länder immer Null ist, kann man langfristige
positive und negative Salden als Indikator oder Symptom anhaltender
Vermögensverschiebungen zwischen Ländern interpretieren.
Dies können Investitionen in Kapitalgüter, Warenhandel,
Tourismus, Kapitalflucht oder das Nebenprodukt einer konventionellen
oder unkonventionellen Geldpolitik sein. Nicht zuletzt können
sie die Rolle von Orten und Ländern als Finanzzentren der
Eurozone widerspiegeln. In einer Währungsunion im Normalbetrieb
sind die TARGET-Salden daher lediglich Verrechnungssalden ohne
weitere Implikationen, die aber nützliche Informationen über
ökonomisch tiefer liegende, regionale Verschiebungen liefern
können.“ (Krahnen 2018)
Sicherlich ist es ebenso wenig sinnvoll wie von Schuldenkonten im landläufigen Sinn zu reden, wie auf die Leistungsbilanzüberschüsse allein zu verweisen, die sich zeitweise in den Handelsbilanzen von Spanien und Italien summiert haben, um den Negativsalden im Target-System einen erkenntnisreichen Gegenwert zu setzen. Das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt viel zu tun. Wenn Michael Heise Sinns Interpretation der Target-Salden so widerspricht, verkennt auch er, dass darin gewissermaßen wie ein Fußabdruck auch die Ungleichgewichte der Leistungsbilanzen beider Volkswirtschaften hinterlassen ist, ohne damit sogleich auch die Schuhgröße und den Träger der Schuhe genau erkennen zu können. Und natürlich hält Sinn zurecht auch gegen Peter Bofinger fest, dass in den Salden auch Noten aus der „Druckerpresse“ enthalten sind, mit denen aber nicht ein Missbrauch an Krediten für die private Wirtschaft der Krisenstaaten gefördert worden ist. Weder sind die Volkswirtschaften von Spanien und Italien böse Schuldner, die die guten Gläubiger missbraucht und zu Opfern des Euros gemacht haben, noch müssen die Nordstaaten des Euros fortan in Angst vor Saldenmissbrauch durch den Süden in die Zukunft blicken.
Modell Europa – eine Sackgasse?
Wohlstand gab es nie zum Nulltarif und die Risiken
werden in Zukunft durch die Globalisierung der Wertschöpfung und
durch digitale Plattform-Ökonomien erheblich viel größer
sein, als heute und morgen. Die Risiken verstehen ist daher
essentiell. Aber was sind die Risiken im Modell Europa? Liegen die
Risiken wirklich im Target-System des Euros?
Die Risiken im
Target-System sind, logisch und faktisch gesehen, bedingt. Bedingung
für eine Target-krise, also für eine Inanspruchnahme von
Forderungen und Verbindlichkeiten ist ein Austritt eines Landes mit
einem großen Negativsaldo wie etwa Spanien und Italien. Ein
Austritt aus der EU und aus dem Euro aber ist in beiden Fällen
sehr unwahrscheinlich. Die Vorteile einer eigenen Währung wären
schnell dahin, denn heute ist Wettbewerbsfähigkeit entwickelter
europäischer Industriestaaten nicht mehr dasselbe wie noch von
zwanzig Jahren. Eine Abwertung, wie dies Sinn schon fast notorisch
wiederholt, senkt zwar die Preisstrukturen innerhalb einer
Volkswirtschaft, ob damit aber heute die Wettbewerbsfähigkeit
auf den Weltmärkten wiederherzustellen ist, darf stark
angezweifelt werden. Wettbewerber wie China, Indien, Vietnam etc.
lassen sich heute kaum noch auf der Preisebene beunruhigen.
In einer industriellen Produktion spielte der Preis eine der ganz prominenten Rollen im Wettbewerb. Der Preis aber kam ganz im Sinne der Grenzkostenrechnung durch Automatisierung und Skalierung, also durch einen hohen Grad an Technik zustande und war in dieser Preis-Technik-Komplexität der eigentliche Wettbewerbsvorteil gegenüber Schwellenländern und Emerging Markets. Diese Vorteile sind weitgehend dahin und ein Weg zurück ausgeschlossen.
Italien und Spanien hätten also durch die
Einführung einer eigenen Währung wie dies Sinn empfiehlt,
nur dann einen Wettbewerbsvorteil, wenn beide Volkswirtschaften bei
deutlich geringeren Kosten eine technologisch vergleichbare
Exportwirtschaft aufbauen könnten, die dann gegen die
asiatischen Wettbewerber bestehen könnte; das ist mehr als
unwahrscheinlich. Beide Staaten würden wohl kaum aus der EU
austreten, schon gar nicht, nach dem englischen Desaster, das ganz
Großbritannien gerade erfasst; mit dem politischen käme
Italien wohl zu Rande.
Aber weder ein Austritt noch die reine
Drohung damit zieht eine Wertberichtigung der Bundesbank-Forderungen
an die EZB nach sich. Selbst Sinn muss einräumen, dass eine
Abschreibung der Bundesbankforderungen von dem dann verbliebenen
Betrag, der zwischen 1,5 Billionen Euro und fast Null liegen kann,
auf zwei Bedingungen beruht; erstens müsste es einen kompletten
Zerfall der Währungsunion geben und zweitens müsste das
Ende der EZB formaljuristisch gezeichnet werden; beide Bedingungen
sind ebenso wenig wahrscheinlich.
Aber selbst der Fall, dass es die EZB und die
Eurozone nicht mehr gäbe, löst nicht automatisch einen
Liquidierungsprozess der Bundesbank-Forderungen aus, der in der Folge
diese Forderungen auf die deutschen Steuerzahler und den deutschen
Staatshaushalt überträgt. Diese Form der finanziellen
Belastung ist somit kein Automatismus und was anstelle dessen
passiert ist höchstwahrscheinlich ein ästhetisch wenig
schönes Negativkonto, das der deutschen Bundesbank ein negatives
Eigenkapital bescheinigt. Am negativen Eigenkapital der EZB entzündet
sich der Streit unter Ökonomen wie dies einzuschätzen sei
in seinen Folgen auf die Wirtschaft. Und dabei moniert der Streit den
strukturellen Unterschied zwischen der Fed und der europäischen
Notenbank, den kein Geringerer als Nobelpreisträger Krugman
spätestens im Jahr 2013 vom Zaun getreten hat:
[…]:
„the ECB is constrained, in a way the Fed isn’t, by the
lack of a fiscal backstop. The Fed actually has a formal agreement
that the Treasury department will make good any losses it incurs from
unconventional monetary policy. The ECB doesn’t have any such
agreement, in part because there’s nobody with whom to make
that deal.“11
Sinn und dessen Spirit oeconomicus Krugman sehen
in der Struktur der EZB, die gebildet ist aus einem Gremium von
Vertretern unabhängiger Staaten gegenüber etwa der FED eine
so große strukturelle Schwäche, das sie eine Pleite der
EZB nicht verhindern kann Deshalb also, eil die EZB, anders als die
FED, keine zentrale Regierung im Rücken hat, die ihre Verluste
im Ernstfall decken und sie vor der Pleite schützen könnte,
sind negative Eigenkapitalkonten viel risikoreicher als bei
nationalen Notenbanken, wie wir dies im Zusammenhang schon unter
Modern Monetary Theorie diskutiert haben.
Warum Nobelpreisträger
und anerkannte Ökonomen diesen strukturellen Unterschied so sehr
ins Gewicht fallen lassen, ist nicht nachvollziehbar. Denn es ist
völlig gleichgültig, ob eine EZB, eine nationale Notenbank
oder ein nationales Notenbanknetz negative Kapitalkonten ausweist;
der Unterschied besteht allein im Vergleich zu Geschäftsbanken.
Anders als diese kann eine Notenbank nicht Pleite gehen, es gibt
damit keinen Insolvenzfall und somit auch kein Szenario eines
Ernstfalls bezogen auf das Eigenkapital.
Eine solche Situation ist zwar in einer gewissen Weise, was das Vertrauen der Bürger und Märkte angeht, nicht hilfreich, beeinträchtigt jedoch, anders als bei Geschäftsbanken, in keinster Weise die Funktionsfähigkeit einer Notenbank, auch nicht die der EZB wie man übrigens über die letzten zehn Jahre hinweg sehen konnte. Und historisch betrachtet ist ein negatives Eigenkapital in einer ganzen Reihe von Zentralbanken nicht so außergewöhnlich und selten, wie man vielleicht denken könnte. Die Tschechische Notenbank wies über zwölf Jahre ein negatives Eigenkapital aus und speziell für die Zentralbanken kleinerer Staaten, die große Fremdwährungsreserven unterhalten, besteht immer die Gefahr eines Wertverlusts dieser Reserven durch eine Währungsaufwertung. Die schweizerische Zentralbank z.B. ist auf diese Weise in den siebziger Jahren zwei Mal ‚Pleite‘ gegangen, nach dem Ende von Bretton Woods und noch einmal 1978, ohne freilich, dass man großes Aufsehen darüber gemacht und die kreative Bilanzführung des Instituts angeprangert hätte.
Die wichtigsten Risiken, die mit einem negativen Eigenkapitalkonto einer Notenbank verbunden sind, liegen nicht in den Summen und Werten, sondern im Diskurs der Märkte. Fehlt diesem Diskurs das Argument des Vertrauens, kann es schwierig werden für den Wert der jeweiligen Währung. Am Beispiel Japans haben wir gezeigt, dass trotz erheblicher Negativsalden ein großes Vertrauen der Bürger Japans und der Kapitalmärkte gegenüber Japans Währung und Wirtschaftskraft besteht und deshalb ein Zusammenbruch der Währung mit Folgen von Hyperinflation ausgeblieben sind. Der öffentliche Diskurs ist also mitentscheidend für die Währungsstabilität und gerade dahin geht kaum etwas Sinnvolles aus einer fehlverstandenen Schuldenargumentation in Richtung Europa.
Ein negatives Eigenkapitalkonto bei der Deutschen Bundesbank hätte als geldwertes Risiko daher allein eine gewisse Zeit lang ausbleibende Gewinne, die die Bundesbank sonst an den Bundeshaushalt abführen würde. Der ewig klamme Bund aber müsste und würde diesen Ausfall von Gewinnen aus Bundesbankgeschäften wohl verkraften. Der weitaus schwierigere Fall, betrachten wir den einmal als gegeben, dass alle Südländer und sogar Frankreich mit eingeschlossen aus dem Euro austreten, hat keineswegs das Szenario einer Staatspleite für Deutschland zur Folge; im Gegenteil. Stellen wir uns diesen Fall vor, dann bliebe ein Verbund von Staaten im Euro, speziell jene Staaten, die die Vorteile des Euros in einer exportorientierten, hochgradig global vernetzten Produktion kennengelernt haben. Und wer sagt denn eigentlich, dass die EU auf die Staaten des europäischen Kontinentalsockels beschränkt bleiben müssen. Ein paar Staaten vom europäischen Festland würden sich in einer Währungs- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Staaten des asiatischen Raumes wie etwa Japan, Südkorea, Indien, Taiwan usw. hervorragend gut zusammenfinden können; Australien einmal Bedenkzeit gegeben, ob denn das Commonwealth eine echte Alternative dazu wäre?
Immer mehr wird deutlich, dass nationales Wirtschaften weniger sinnvoll, weniger produktiv, weniger wertschöpfend ist und vor allem, weniger ausgleichend auf die immer noch schreienden Diskrepanzen gesellschaftlichen Wohlstands der Nationen. Neue Formen von internationaler, von globaler Kooperation hin zu einer weltwirtschaftlichen Zusammenarbeit werden dringend notwendig und nicht nur in der Umweltwirtschaft. Ein anderes Beispiel kann der globale Wasserstoffrat sein, einem Bund aus mittlerweile sechzig Weltkonzernen zur Entwicklung einer alltagstauglichen Wasserstoffwirtschaft. Fossile Brennstoffe durch Wasserstoff zu ersetzen und damit emissionsarm und klimaschonend Strom aus der Reaktion von Wasser- und Sauerstoff zu erzeugen, ist das Hauptziel der internationalen Initiative, dem eine ganze Reihe von Nebenzielen subsumiert sind. Nicht zufällig dominieren die Automobilkonzerne aus der ganzen Welt, sind aber nicht allein vertreten bei den Unternehmen aus Japan, Deutschland, Frankreich, Australien, Saudi-Arabien, Südkorea und einigen anderen Ländern mehr.
Industrie-Kooperationen und Zusammenarbeit in weltweit nutzbaren Forschungs- und Entwicklungsprojekten werden auch ein anderes Verständnis von finanzwirtschaftlicher Zusammenarbeit erforderlich machen, an diesem Punkt eher den Erfahrungen der amerikanischen Finanzwirtschaft folgend. Das europäische Target-System ist sicherlich ebenso reformbedürftig wie das amerikanische Finanzsystem, gleichwohl sind beide Systeme Vorläufer von späteren, deutlich globaler agierenden Finanzsystemen, ohne die kaum je einmal die bestehenden Diskrepanzen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern überwunden werden können; im Gegenteil.
Deshalb ist das Target-System keine Sackgasse, weil neben den erwähnten, strukturellen Eigenschaften auch die Bedingungen für einen Ausfall des Systems als Ganzem hoch unwahrscheinlich eintreten werden. Diese hohe Risikoaversion des Systems ist sein eigentlicher Vorteil und kaum ein Geschäft in der Realwirtschaft kann von derart geringem Risiko je träumen. Selbst wenn die EZB-Programme nicht wie geplant in Kürze drastisch zurückgefahren und irgendwann in naher Zukunft ganz eingestellt würden, wäre der Anstieg der Saldenvarianz zwar stark vermindert, die Spreizung der Positiv- gegen die Negativsalden aber nicht abgetragen. Aber selbst dann sind die „Billionen-Salden“ keine Billionen-Bomben“12 und im Maßstab der zukünftigen Aufgabenbewältigung globaler Wirtschaftsprozesse, die sich umfassend in digitale Ökonomien transformieren eine Summe, an deren Vielfaches sich die Welt noch gewöhnen muss.
Wie wenig vernünftig die Vorschläge zur
Begrenzung bzw. zur Deckelung (Hans-Olaf Henkel) der Target-Salden
sind, erkennt man leicht an der inneren Widersprüchlichkeit der
Gegenargumente, die nicht mehr und nicht weniger vorstellen, als eine
völlig missverstandene Ökonomie, die heute aus einer Zeit
und ihren dominierenden Vorstellungen einer geschlossenen Systematik
heraus missverstanden wird. Denn was heißt es heute, im
Target-System einen Ausgleich einführen, eine Art temporär
zwingenden Kontenausgleich? Im Jahr 2019 bedeutete dies allein für
Spanien und Italien, dass beide Länder regelmäßig mit
Milliardensummen den deutschen Anteil an den Billionen-Forderungen
abtragen. Die Frage aber ist nicht, wie hoch die Saldendivergenz ist
und wie lange ein Staat braucht, um diese Divergenz abzutragen. Die
Frage lautet, wie er das macht? Italien und Spanien müssten das
durch die Ausgabe von Staatsanleihen finanzieren, also mit eben jenen
Papieren, deren Ausgabe die aktuelle Geldpolitik der EZB erfolgreich
zu vermeiden versucht.
Was hätte Deutschland davon, anstatt
Forderungen gegen die EZB zu halten, nun diese in italienische
Staatspapiere „umzutauschen“? Wie bei jedem Umtausch
bleibt auch hierbei die Frage, was und wer bei diesem Umtausch einen
Nutzen hat? Stelle man sich vor, ein smarter Italiener kauft bei
einem gut gekleideten Deutschen neue Anzüge und tauscht, nachdem
er festgestellt hat, dass seine Guthabenkonten leer sind und seine
italienische Bank ihm trotzt schicker Beinkleider keinen Kredit mehr
gegen will, im Gegenzug den Kaufpreis mit drei abgetragenen Anzügen;
wie sieht der arme reiche Deutsche dann nach einer Weile wohl aus?
Solche Geschäfte haben schon die Yanomami-Indianer im Regenwald
des Amazonas stets vermieden.
Das ist so eine Sache mit dem sog.
Potlatch; der war in Zeiten von Sippenwirtschaft schon schwierig und
ist es heute umso mehr. Ein Umtausch der Forderungen an die EZB in
Forderungen an den italienischen Staat löst also das Problem
mitnichten; im Gegenteil führt eine Umbuchung von einer
Forderung in eine andere zu nichts anderem, als in diesem Fall von
einem solventen zu einem nahezu insolventen Schuldner, um bei dieser
Terminologie zu bleiben.
Fokussieren wir den Anteil in den Target-Salden,
der auf realwirtschaftliche Transaktionen zurückgeht, dann
entstünde bei einem Kontenausgleich über öffentliche
Transfers eine Umwandlung der im privatwirtschaftlichen Wettbewerb
erzeugten Divergenzen, die mittels öffentlicher Gelder
neutralisiert würden. Diese Formen nicht-marktwirtschaftlicher
Geldtransfers über staatliche Kapitaltransfers sind langfristig
nicht sinnvoll, es sei denn, man will den Gesamttransfer einer
Marktwirtschaft in eine Planwirtschaft.
„Eine Tilgung
von TARGET-Salden zwischen Zentralbanken würde eine staatliche
ex-post-Nivellierung interregional unausgeglichener Zahlungsströme
bedeuten. Je nach dem, was die Ursache der Unausgeglichenheit ist,
wird einem von Privaten verursachter Netto-Zahlungsstrom zwischen
Regionen spiegelbildlich ein Transfer staatlicher Mittel
entgegengesetzt – ein mit der marktwirtschaftlichen Ordnung nur
schwer zu vereinbarendem, dirigistischem Eingriff in den Wettbewerb.“
(Krahnen, 2018, S. 25.)13
Was in seltsamer Übereinkunft bei Sinn und den anderen Target-Salden-Kritikern auffällt, ist, dass sich die Autoren wenig darum bemühen, die den Target-Salden zugrunde liegenden, ökonomischen Probleme theoretisch zu Leibe rücken, außer, diesen Problemen einen ungleichen Wettbewerbsfaktor zu unterstellen, der sich aus überhöhten Löhnen und Preisen in den „Schuldnerländern“ ergibt. Preise und Löhne allein erklären heute überhaupt nicht mehr hinreichend die Ungleichgewichte und regionalen bis globalen Verschiebungen im Wettbewerb. Glauben die Autoren wirklich daran, dass eine Abwertung innerhalb von Europa jenen Schuldnerländern danach die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit wieder zurückbringt? Geht es den Verantwortlichen in Italiens Regierung wirklich um die Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit ihre erwerbstätigen Landsleute gegenüber denen aus den Niederlanden, Deutschlands Polens und all die anderen?
Wir denken, es geht nicht darum. Wir haben ein ähnliches Szenario kennengelernt, als der damalige Finanzminister Yanis Varoufakis anfangs einigermaßen heimlich Pläne für eine griechische Parallelwährung zum Euro verfolgte, um im Fall eines Rauswurfs Griechenlands oder seines Austritts aus der Währungsunion den Zahlungsverkehr halbwegs aufrechterhalten zu können. Diese Optionen wurden von einigen Experten bereits im Jahr 2009 diskutiert und internationale Banken bereiteten sich hinter verschlossenen Türen damals ernsthaft auf die Wiedereinführung der griechischen Drachme vor. Seit 2009 mit dem neu formulierten Vertrag von Lissabon gibt es eine Regelung, wie ein Mitgliedstaat der EU aus der Union austreten kann, aber keine Regelung, den Euro-Raum zu verlassen; bis heute nicht. Damals hätte Griechenland ganz legal durchaus neben dem Euro eine zweite Währung, etwa die Drachme einführen können und so tut dies anscheinend heute, im Juni 2019 Italien.
Was Griechenland damals, 2012 unter dem starken Druck aus Brüssel und besonders aus Berlin in personam Finanzminister Schäuble und letztlich der Finanzmärkte nicht gelungen war, will Rom nun erneut versuchen. Die Lehre für Rom aus dem griechischen Rückzug sei, früher und mit zunächst eher harmlos anmutenden ersten Schritten anzufangen und sog. Mini-Bots (von Buono del Tresoro, italienische Staatsanleihen mit kurzer Laufzeit) herauszugeben, mit denen Empfänger direkt ihre Steuerschulden begleichen könnten bzw. diese Bots mit einem gewissen Abschlag an andere Italiener zu verkaufen, die ihrerseits damit ihre Steuerschulden begleichen könnten. Der Vorteil für die durchaus zahlreichen Gläubiger Italiens, denen der Staat Mini-Bots zur Schuldentilgung anböte, würden diese wohl freiwillig und mit einer gewissen Restfreude in der Not statt Euro akzeptieren, wenn sie dafür schneller an die Rückzahlung ihrer verliehenen Vermögen kämen.
Nun kann man sich kaum vorstellen, dass eine Regierung und nicht zuletzt die italienische sich solcherart selbstlose Gedanken um die Vermögen privater Investoren bzw. Anleger macht, ohne dabei auch einen kleinen Vorteil für sich selbst zu erdenken. Und dieser Vorteil ist durchaus gegeben und zwar ein ganz und gar unschöner, den die britischen Brexiteers wohl auch gerne hätten, was aber nicht geht, da Großbritannien ja nicht im Euro ist. Der Hintergedanke ist der, dass mit den Mini-Bots und dem Target-2-System die Voraussetzung gegeben ist, ein übles Spiel zu spielen, in der Wirtschaft unter Moral Hazard bekannt. Ursprünglich erkannt und gefürchtet wurde diese Verhaltensweise des Moral Hazard im Zusammenhang mit privaten Feuerversicherungen und beschrieben den Anreiz eines feuerversicherten Gebäudeeigentümers, weniger Sorgfalt bei der Schadensvermeidung bzw. -begrenzung aufzuwenden als ein Hausbesitzer ohne Versicherung; dies gilt fast für jede Art des vertraglichen Versicherungsschutzes.
Im Falle einer italienischen Parallelwährung würde eine solche Wirkung dann entstehen, wenn die Notenbank eines mit seinem Exit spielenden Landes mit Absicht und bösem Willen Geld schöpfen würde und anschließend damit ausländische Vermögenswerte finanzierte, was Italien durchaus beabsichtigt. Im europäischen Target-System würden durch ein solches Verhalten ein Target-Guthaben entstehen, den das Land nach dem Austritt aus der Eurozone möglicherweise nicht begleichen würde bzw. diese Tatsache, zumal rechtlich durchaus möglich, in seinen Verhandlungen gegen die Gemeinschaft einsetzen würde. Das Drohpotenzial ist also nicht gering und ließe sich leicht als enormer politischer Druck durch weitere Trittbrettfahrer des Moral Hazard innereuropäisch erhöhen. Das böse Spiel, welches zur Zeit durch Salvini, der nicht einmal italienischer Ministerpräsident ist, sondern lediglich ein politisch kastrierter Innenminister, hat die offen und mehrfach bekundete Zielrichtung, die EU über den Druck auf den Euro so zu verändern, dass die italienische Spielart der Modern Money Theory EU-Verfassungsrang erhält, mindestens stillschweigend gebilligte Alltagspraxis werden kann.
Dem muss aber nicht nachgegeben werden. Weder muss die Summe der Target-Forderungen der Bundesbank Angstschweiß auslösen, noch sind diese Forderungen eine Ewigkeitsposition, wenn die Regierungen der Eurozone sich zu einer Reform durchringen würden. Den italienischen Nervereien und den etwaigen Trittbrettfahrer könnte man sehr einfach den lauen Wind aus den Segeln nehmen, indem der Rat die Offenmarktaktivitäten der nationalen Notenbanken einstellt bzw. diese in die EZB-Zentrale verlegt. Der Effekt wäre radikal, denn damit würden alle Target-Salden verschwinden. Auch könnte man aus den USA und deren District-Fed-Struktur lernen und zum Modus Operandi der Frankfurter Notenbankzentrale machen. Dann gilt auch hier die Struktur regionaler Salden, die in der Regie der EZB in temporären Abstanden sich wiederholend ausbalanciert werden müssten und somit dem bisherigen Target-System die notwendige Anpassung an eine Lage erlaubt, die die eigentliche Stärke des Target-Systems, seine Unabhängigkeit, zum Moral Hazard missbraucht.
Was Krahnen vorschlägt ist eine Reform des europäischen Notenbanksystems, deren Notwenigkeit wie aus dem Begriff gemalt die Not der narzisstischen Übertreibung einzelner Politiker wendet. Eine stärkere Integration der Euro-Zone war ja bereits bei der Gründung des Euros im Hinterkopf und welche Strukturreform wäre besser geeignet, als eine in Anlehnung an das US-District-Fed-System, am besten noch verbunden mit einer, dem US-Fedwire und CHIPS angelehnten, institutionellen Struktur14 . Mit einer Reform zu mehr Integration im Euro-Bankensystem wäre im ersten Schritt damit die Rolle und die Funktion der EZB im Target-System gestärkt und die der Notenbanken minimiert und wie es aussieht, wird gerade dieser Schritt zurzeit vorbereitet. In der Folge dieser Reform wären dann im Kapitalverkehr die Bundesbank und z.B. die Banca d’Italia nur noch Zentralbankfilialen, bei denen keine Positiv- oder Negativsalden mehr entstehen würden und sollte in dr Zukunft wieder eine Phase eintreten, in der die EZB neue Anleihenkaufprogramme auflegen müsste, was sehr wahrscheinlich ist, würden diese Programme nicht länger dezentral über die Notenbanken abgewickelt, sondern zentral von der EZB selbst und es würden daraus fortan keine Target-Salden entstehen.
Das bisherige Target-2-System erfüllt gewissermaßen die gleiche Funktion wie die US-Fedwire Securities Services und das US-Clearing House Interbank Payments System und ist entstanden auf der Basis eines Verbundes politisch autonomer Entscheidungsträger mit der Maßgabe, das System und damit das gesamte Euro-System nicht durch übermäßige Risiken zu beschädigen. Dieser recht einfache Gedanke, dass alle im Euro-Raum wie in einem Boot sitzen kann natürlich nicht funktioneren, wenn einige der 28 Regierungen in unterschiedliche Richtungen paddeln. Die Funktion eines regelmäßigen Saldenausgleichs ist ja, Risiken bzw. die Risikobereitschaft und die Beziehung zwischen Risiken und Funktionieren des Gesamtsystems einzuschränken; dies hielt man bislang nicht für notwendig und überließ diese Risikobegrenzung der Einsicht der Regierungen.
Nun muss man aber stets bedenken, vor welchen
Problemen die EU in ihren Integrationsbestrebungen auch
wirtschaftlich schwächerer Staaten steht. Da macht es sich
Thomas Mayer zu einfach in seiner pessimistischen Grundstimmung, wenn
er nur die Zukunft der Deutschen Bundesbank fokussiert:
„Es
wäre naiv, zu erwarten, dass die anderen Zentralbanken und ihre
Regierungen der Ablösung von Target 2 durch ein erweitertes
System mit Saldenausgleich, nennen wir es Target 3, freiwillig
zustimmen würden. Um dies durchzusetzen, müsste die
Bundesbank einseitig erklären, dass sie Target 2 schließen
und Zahlungen künftig nur noch über Target 3 abwickeln
wird. Dazu bräuchte es aber politische Rückendeckung.15
Risikoteilung in der Eurozone wird auch in Zukunft eng verknüpft bleiben mit einem großen Engagement in geldpolitischer Solidarität, was nichts anderes meint, als in der Gemeinschaft wirtschaftlich sehr unterschiedlich entwickelter und erfolgreicher Staaten für den Zugang aller Staaten zu den Kapitalmärkten den günstigsten Bedingungen zu sorgen. Was machte es denn für einen Sinn, Staaten in die EU zu integrieren und sie dann auf den Kapitalmärkten vor geschlossene Türen zu stellen? Das macht weder Sinn für die Eurozone, nicht für die EU und nicht für das neue Mitglied. Es braucht nicht nur Technologie-Transfers, sondern auch Kapitaltransfers zur Entwicklung einer Volkswirtschaft und die gelingt in der Eurozone in Gemeinschaft besser als außerhalb.
Man muss nicht wie Mayer Target-2 als „Wahnsinn“
und als „Finanz-Krake“ beschreiben, noch muss man Angst
vor der Zukunft in der Eurozone haben, eher außerhalb. Es ist
niemand in Sicht, der seriös daran zweifelt, dass die
Integration in den Euro für die Staaten aus der Gründungszeit
wie auch für die jüngeren Mitglieder sichtbare Vorteil
gebracht hat. Neben vielen anderen Vorteilen stehen die
wirtschaftlichen deutlich auf den vorderen Seiten, wobei mehr Handel,
tiefere Finanzintegration, günstigere Finanzierungsbedingungen
und offenere Kapitalmarktzugänge, erhöhte Preisstabilität
und sogar die größere Intensivierung des Wettbewerbs allen
Staaten und ihren Regierungen die wirtschaftspolitische Habenseite
positiv bilanziert haben.
Wie wir gezeigt haben waren es
Regierungen und nicht der Euro, die diese enormen Vorteile wie
Tafelsilber im Casino verspielt haben, indem sie diese nicht zur
Stärkung ihre Wirtschaft und zur Konsolidierung ihrer
Staatshaushalte verwendet haben. Unwissend oder zynisch in Hybris
haben Regierungen die außerordentlich guten und günstigen
Finanzierungsbedingungen, die ihnen die EU und der Euro geboten haben
dazu benutzt, die öffentlichen Schulden sowie auch den Bereich
der privaten Schulden weiter zu belasten. Die Folge davon, und nicht
die einer unterstellten Euro-Krise, war die Schieflage ihrer
Volkswirtschaften und Haushalte, deren Neigung nur mühsam in der
Gemeinschaft vor dem Umkippen bewahrt werden kann.
Nach wie vor gibt es den Anreiz für die regionalen Notenbanken, aus ihrem Zuständigkeitsbereich Kredite an riskante Kunden zu billig zu vergeben und weit über über dem Maß ihrer Eigenkapitalabsicherung hinaus Staatsanleihen im Depot zu halten. Die Erfahrung mit dem europäischen Bankensystem zeigt mittlerweile aber eine, mit den Target-Salden wachsende Schwachstelle, die die europäischen Regierungen beseitigen muss und wird, wenn auch bei vielen contre couer. Diese Schwachstelle ist nicht am derzeitigen Haushaltsstreit mit der italienischen Regierung umschrieben, sondern geht weit darüber hinaus an die Grenze zur Gefährdung der Existenz der Währungsunion. Die Schwachstelle ist die Aushebelung des marktwirtschaftlichen Haftungsprinzips, wie wir dies an verschiedenen Stellen bereits beschrieben haben, die nun überdeutlich sichtbar wird in ihrer gesamten Sprengkraft für die Währungsunion, wie sie zurzeit besteht.
Dass Italien seinen Haushalt so sehr über die Maßen und den von Italien selbst unterschriebenen vertraglichen Bedingungen der Gemeinschaft ausgedehnt hat und heute die Ausgabe von Mini-Bots vorbereitet sowie Vereinbarung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer im Lande und zur Einhaltung der Schuldengrenzen schlicht missachtet und damit mehrfach vertragsbrüchig geworden ist und vorhat, dies auch in Zukunft nicht zu unterlassen, liegt allein daran, dass das marktwirtschaftlich Haftungsprinzip nicht zur Anwendung kommt. Diese Anwendung erreicht man aber heute nicht mehr durch Sanktionen und Strafverfahren, sondern allein durch Marktprozesse, die durch an die Marktprozesse angemessenen Rahmenbedingungen einer Gemeinschaft überhaupt zur Geltung gebracht werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob man dem marktwirtschaftlichen Haftungsprinzip ungeteilt positiv oder kritisch gegenübersteht.
Haftung im Markt meint, hier im Falle von Regierungen, die sich einer immer einflussreicheren Politischen Ökonomie bedienen, für die Konsequenzen einer schlechten Wirtschafts- und Haushaltspolitik auch zu haften. Die Verantwortung, was ja lediglich den umgekehrten Fall der Haftung darstellt, der italienischen – wie jeder anderen – Regierung für die Währungsunion ist, dass ihre Politische Ökonomie die gesamte Währungsunion gefährdet, mindestens stark belastet durch deren hoher Verschuldung und Belastung der Ausfallsicherheit. Die italienischen Regierungspolitiker wissen genau, dass der Eigenkapitalsockel ihrer Notenbank nicht ausreicht für ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitik. Nach dem Motto: to big to fail strapazieren sie die Banken der drittgrößten Volkswirtschaft im Euro-Raum so sehr, dass die Stabilität des gesamten Finanzsystems in der Eurozone mit italienischen Problemen angesteckt wird.
Dieses Anreiz- und Ansteckungsphänomen lässt sich nur durch die Wiederherstellung des Haftungsprinzips innerhalb der Eurozone lösen. Aber was bedeutet dies und wie kann dieses Kernprinzip der Marktwirtschaft wiederhergestellt werden? Es bedeutet zunächst, dass die Gemeinschaft einsieht, dass das Experiment einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsunion aus autonom agierenden Staaten dann gescheitert ist, wenn einzelnen Regierungen sich gegen die vereinbarten Marktbedingungen stellen, gegen diese agieren. Das freie Prinzip des autonomen politischen Handelns muss natürlich die Haftungsfrage für die Konsequenzen dieses Handeln als „Grenznutzenprinzip“ des Handlungsprinzips selbst vertraglich sicherstellen. Aber nicht in den Maastricht- und den Lissabon Verträgen, wo dies alles notiert ist, sondern in den vertraglichen Bedingungen des alltäglichen Handelns der Politischen Ökonomie.
Das kann also nur da wirksam Bestand haben, wenn vor der Ausgabe von Staatsanleihen bereits in den Anleihebedingungen unwiderruflich festgelegt wird, dass Gläubiger einen Teil ihrer Ansprüche verlieren bis hin zum Totalverlust, wenn der Schuldenstand eines Staates relativ zum Bruttoinlandsprodukt ein vorab bestimmtes Niveau überschreitet; im vorliegenden Fall ist ja die gemeinschaftliche Vereinbarung auf ca. 60 Prozent vom BIP festgelegt, die Italien um mehr als das Zweifache überschritten hat – Europa kann natürlich über die Hohe und den Zeitraum, die fixierte Grenz zu erreichen, Übergangsvereinbarungen verhandeln. Wesentlich ist, dass Anleger von Anfang an wissen, wie hoch ihre Risiken sind und wann es für ihre Investments gefährlich wird. Und dann ist das marktwirtschaftliche Haftungsprinzip wieder voll wirksam, wenn die Anleiherenditen, deren Kurse im Markt zugleich fallen und der ausgebende Staat bzw. dessen Regierung seinerseits früh genug weiß, wann es gefährlich wird und gegen die Risiken des eigenen Handelns noch gegensteuern kann; und für die Bürger dieses Staates wird eine Transparenz in die Politische Ökonomie eingeführt, die ihren politischen Entscheidungen bei der Wahl ihrer politischen Vertreter im besten, demokratischen Sinne hilft und Politik nachvollziehbar macht.
Um die mit dem Haftungsprinzip auf Staatsebene in letzter Konsequenz verbundene und auf staatspolitischer Ebene, der Ebene der Politischen Ökonomie, als die ultimativ vorgestellte Grenze ihres Handelns als Staatsinsolvenz zu vermeiden, muss wenig hinzugefügt werden. Grundsätzlich hat es wenig Intelligenz, gegen den Moral Hazard der Drohung mit dem Zusammenbruch des Eurosystems aus dem Gendanken: to big to fail mit der nicht weniger unmoralischen Drohung einer Staatsinsolvenz zu Felde zu ziehen. Staatsinsolvenz, selbst die Drohung damit ist keine auch nur ansatzweise funktionierende Problemlösung16 .
Die Idee eines Insolvenzregimes mag auf den ersten Blick gut klingen und wird auch besonders von im wirtschaftspolitisch eher linken als auch im liberalen Lager mit lauter Zustimmung quittiert. Die Vorstellung hinter dieser Idee dabei ist, dass Staaten mit einem ordentlichen Insolvenzregime, also einem geregelten Insolvenzverfahren, ihre öffentlichen Schulden durch die privatrechtlich Haftung ihrer Investoren reduzieren könnten und sich damit mehr Raum für eine expansive Fiskalpolitik verschaffen könnten, die romantischerweise an den Glauben festhält, dass eine derartige Politische Ökonomie auf mehr Beschäftigung und größeres Wirtschaftswachstum abzielt. Mithin würden Banken und Privatvermögende sowie institutionelle Anleger ins Risiko und direkt für ihre schlechten Kredite in die Haftung genommen und die Steuerzahler anderer Staaten müssten im Krisenfalle nicht in die Bresche springen. Diese marktwirtschaftliche Träumerei, die die privatwirtschaftlichen Haftungsregeln in die Haushaltskalküle der Regierungen überträgt, hat als erster prominenter Vertreter der wissenschaftliche Volkswirte Zunft der linke US-Ökonom Joseph Stiglitz ersonnen17 .
Das Haftungsprinzip wie wir es verstehen, muss
keine direkte Verbindung mit einem Insolvenzregime beinhalten, was
auch unvernünftig und überflüssig wäre. Die
Neuformulierung der Anleihen Bedingungen hätte bereits genügend
disziplinierenden Charakter und braucht keine Drohung mit einer
Staatsinsolvenz mehr. Die Staaten wären damit bereits
ausreichend und effektiv der Disziplin der Kapitalmärkte
unterzogen und trotzdem blieben Regierungen handlungsfähig. Denn
die muss gesichert bleiben, also bringt es wenig, die Politische
Ökonomie gänzlich der Idee einer liberalen Marktwirtschaft
zu unterziehen.
In den letzten Jahren hat sich die Frage des
Haftungsprinzips auf einen andere, die Ebene der Tragfähigkeit
von Staatsschulden bzw. deren Nachhaltigkeit verschoben. Die
Berechnung der Schuldentragfähigkeit dreht sich nun um eine
unterstellte Relation zwischen Staatsschulden und verschiedenen
Kriterien, nämlich die Prognose des zukünftigen Wachstums,
der Zinsentwicklung, oder der Inflationsentwicklung. Bei der
Berechnung der Tragfähigkeit von Staatsschulden geht man also
davon aus, dass mit der Annahme eines oder mehrerer dieser Kriterien
die zukünftigen, staatlichen Finanzierungssalden entweder
gleichbleiben, zunehmen oder abnehmen, und wenn die Schulden bzw. die
Schuldenquote nach dieser Berechnung dauerhaft zunimmt, sind die
Staatsschulden nicht nachhaltig bzw. nicht tragbar.
Angeführt vom IVW haben aber diese Berechnungen gezeigt, dass sie eher hellseherische als faktische Implikationen beinhalten, etwa wie eine Wetterprognose, die umso stabiler ist, je stabiler die Großwetterlage ist. Aber in eiben diesen Fällen, wenn der Landwirt oder der Spaziergänger sie am meisten braucht, nämlich bei instabiler Wetterlage, die Prognose leider ebenso instabil ist. So hat diese Erfahrung stillschweigen einen Konsens ausgebildet, nämlich als dominantes Kriterium die Referenzzinssätze in die Schuldenformel einzusetzen. Demnach lauten die Relation in der Gleichung nun, dass bei steigenden Zinsen, Investitionen, Wachstum, Beschäftigung und Steuereinnahmen einbrechen und sich deshalb in der Folge das Haushaltsdefizit vergrößert. Gleichzeitig wird für den Staat auch durch steigende Zinsen der Schuldendienst teurer und wir haben das sog. Zwillingsdefizit, was dazu führt, dass die Schulden immer schneller ansteigen.
Wir haben die Zins- und auch die Zwillingszinseffekte von verschieden Seiten her betrachtet und dabei herausgefunden, dass einige der impliziten Annahmen nicht hinreichend sein können. In diesem Fall reicht der Hinweis darauf, dass selbst für Staaten mit nachhaltigen Schulden, die Zinsen auf den Kapitalmärkten steigen können, was wiederum darauf verweist, dass die Kapitalmärkte sich nicht allein nach den Berechnungen der Schuldentragfähigkeit des IWF und den mit ihm theoretisch sympathisierenden Ökonomen richten.
Die Krux mit den Staaten ist, dass sie zwar
zahlungsunfähig, aber nicht insolvent werden können. Denn
wie soll man Insolvenz bei Staaten messen? Es ist nun so, dass die
Zahlungsunfähigkeit eines Staates dann eintritt, wenn eine nicht
genau bekannte Anzahl von Gläubigern von einer zukünftigen
Zahlungsunfähigkeit ausgehen und dem Staat keine neuen Kredite
mehr einräumen bzw. ihrer Forderungen nicht mehr verlängern.
Diese für einen Staat fatalen Markterwartungen führen dann
zu stark steigenden Zinsen, die ein Staat am Ende nicht mehr bedienen
kann. Dann sind die Schulden irgendwann nicht mehr tragfähig und
man spricht von einer Insolvenz, gleichwohl ein Staat noch jede Menge
an Vermögen besitzt, welcher er im Prinzip auch zu Geld machen
könnte, seine Infrastruktur und kulturellen Vermögen
z.B.
Würde er diese Vermögen aber liquidieren, würde
der Staat sich selber abschaffen. Aber wohin dann mit seiner
Wirtschaft und seinen Bürgern? Der Staat könnte auf dem Weg
einer Ausgabenreduzierungen Gehälter und Pensionen seiner
Staatsdiener streichen bzw. reduzieren. Aber das würde die
private Kaufkraft so sehr dezimieren, dass dieses Verhalten sofort
auf die Privatwirtschaft durchschlüge und Massenarbeitslosigkeit
die Folge wäre. Spätestens hier treten die Vertreter einer
Disziplinierung der Staaten durch die Märkte auf die Bühne
und preisen diese laut als präventive Rettung vor ausufernden
Schulden. Aber sie treiben damit lediglich den Teufel mit dem
Beelzebub aus.
In solchen Fällen würden die Märkte
genauso handeln, wie in Fällen privatwirtschaftlicher
Zahlungsunfähigkeit und den Staat gewissermaßen „vom
Markt nehmen“. Spekulationen gegen einen Staat sind dann auch
kaum noch mit den sog. Schuldenschnitten bzw. einem Insolvenzregime
aufzuhalten; wir haben das im Falle der Staatspleite von Griechenland
erlebt, die auch hätte schlimmer für Griechenland ausgehen
können. Griechenland hat die Eurozone zum Nachdenken gebracht,
Nachdenken darüber, was ein Insolvenzregime anrichten kann, wenn
bei größer werdender Wahrscheinlichkeit eines
Zahlungsausfalles die Refinanzierungsbedingungen verschuldeter
Staaten sich auch dadurch noch verschlechtern, dass die sog. Nehmer-
oder Peripheriestaaten relativ zu den Geber- bzw. Kernstaaten sich
exponentiell verschlechtern und relativ schnell Investitionen und
Wirtschaftswachstum so sehr erdrücken, dass eine Erholung, die
ja Ziel sein soll, täglich weiter außer Reichweite
geräte.
Im Fazit heißt also ein Festhalten an einem
Insolvenzverfahren für Staaten, dass unter der Marktdisziplin
Investoren noch viel schneller jede weitere Finanzierung einstellen,
als bisher schon. Wann immer die Finanzmärkte nervös werden
und das muss gar nicht im Anschein einer kommenden
Zahlungsunfähigkeit sein, sondern kann bereits aufgrund einer
drohenden, stärkeren Rezession eintreten, oder wegen
Schwierigkeiten auf Finanzmärkten in einem mit dem verschuldeten
Staat wirtschaftlich und politisch eng verbundenen, anderen Land,
sogar wegen eines heftigen, politischen Skandals oder einer
deutlichen Revision ökonomischer Daten. Alles das ist auch gar
nicht so weit weg von der Realität und wir erleben bereits ein
wenig davon.
Was wir erleben, ist nicht nur die wirtschaftliche Vernetzung von global ausgerichteten Unternehmen, nicht nur die Vernetzung der Kapitalmärkte, sondern auch eine finanzpolitische Vernetzung, die das Haftungsprinzip aus der sog. Individualhaftung ausdehnt und in eine Art nicht-vertraglicher, zwischenstaatlicher Bürger-Haftung verschiebt; aber weder geschieht dies bislang geregelt noch auf juristischen Grundlagen. Die Eurozone besitzt zwar ein Regelwerk mit dem eine zwischenstaatliche Haftung ausgeschlossen ist, aber keine rechtlich formulierte und politisch getragene fiskalpolitische Beistandsregelung. Was Europa anstelle eines interstaatlichen Haftungsprinzips hat, ist das sog. OMT-Programm.18
Eine reine Geldangelgenheit
Das OMT-Programm der EZB steht zuerst einmal für die hochtalentierte Sprachneuordnung innerhalb der Eurozone, mit der fiskalpolitische Maßnahmen und Mechanismen bzw. Instrumente als legitime Geldpolitik der EZB ausgegeben werden. Das klingt technisch und wenig grundsätzlich relevant, aber das zu meinen, wäre ein Irrtum. Hinter der Bezeichnung OMT vollzieht sich ein Umbau der Eurozone in eine Quasi-Gemeinschaft bürgerlichen Rechts, in der alle Bürger der Eurozone für die fiskalpolitischen Entscheidungen einzelner Staaten der Eurozone haften. Dieser Gesellschaftstransfer von autonomen Staaten zu einer Haftungsgemeinschaft ist durch keine demokratisch legitimierte Institution gestützt, sondern wird unter dem geldpolitischen Mandat der EZB an den Bürgern der Eurozone vorbei so weit faktisch, bis dann wahrscheinlich unter der Not des Faktischen die politische Legitimität nachgereicht werden wird; wie, das wissen wir natürlich noch nicht. Bei dem OMT-Programm haben wir es also mit bei weitem mehr, als mit reinen, geldpolitischen Transaktionen zu tun.
Die OMT-Programme wurden notwendig, weil die Eurozone in ihrer Bankenstruktur vor dem Dilemma stand, Volkswirtschaften und mithin Staaten zu unterstützen, deren Schuldentragfähigkeit nicht mehr als ausreichend gegeben war und die das gesamten Bankensystem in Europa so sehr in Misskredit zu bringen in der Lage waren, dass eine direkte Gefährdung der Eurozone und der europäischen Wirtschaftsunion die Folge gewesen wäre, hätte die EZB nicht begonnen, eine indirekte Schuldentransferunion zu etablieren; indirekt deshalb, weil es nach den Maastricht- und Lissabon Verträgen nicht erlaubt ist, auf direktem Wege verschuldetet Staaten zu finanzieren. Die Staatenfinanzierung nimmt also einen Umweg und kauft Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, also nicht direkt von den verschuldeten Staaten, sondern aus dem Besitz von Zwischenhändlern, deren Sitz in einem Staat der EU liegt, der nicht zum Eurosystem gehört. Das OMT-Programm aus dem Jahr 2012 hat neben dem EFSF und den LTRO-Programmen sicherlich seinen Dienst erwiesen. Es hat die Finanzmärkte und somit die Investoren beruhigt. Aber was war der Preis? Warum haben ESM, EFSF und LTRO nicht die gleichen Wirkungen allein erzielt?
Der Unterschied ist einfach wie weitragend. OMT ist von EFSF und ESM darin unterschieden, dass es keiner parlamentarischen Verfahren braucht, um es umzusetzen und OMT hat eine wesentlich höhere Haftungsgrenze, die bei 3.5 Billionen Euro gegenüber der Haftungsgrenze im Eigenkapital des ESM bei etwa 705 Mrd. Euro liegt19 . Es ist damit im Kern ein Programm wie der permanente Rettungsschirm ESM und sein vorlaufender, temporärer Bruder, EFSF, der auch finanzielle Beiträge des IWF umfasst und eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft nach luxemburgischem Recht ist. Das OMT ist keine privatrechtliche Einrichtung sondern ein Instrument der EZB, welches vorbehaltlos als geldpolitisches Instrument in Richtung der Finanzmärkte angekündigt wurde. Zum Stand September 2018 hat noch kein einziger Staat der Eurozone ein OMT-Programm in Anspruch genommen. Seine Wirkung hat das OMT also bereits in seiner Ankündigung.
Seine Wirkung bzw. seine Zielsetzung besteht darin, die geldpolitische Transmission der Leitzinsänderungen der EZB in die Mitgliedsstaaten und damit die Einheitlichkeit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sicherzustellen. Die Sichtweise der EZB kann somit dadurch erklärt werden, dass die Bank die Schwierigkeiten im Transmissionsmechanismus im Zusammenhang mit übersteigerten Risikobewertungen von Investoren in Bezug auf Wertpapiere einzelnen Länder der Eurozone erklärt. Diese Länder sind aber ausnahmslos jene Länder, deren Schuldentragfähigkeit nicht oder nicht ohne EZB-Intervention gegeben ist, also nach Marktgesichtspunkten gegenüber anderen Eurozonen-Staaten ein wesentlich höheres Risiko darstellen und somit die deren Ausgabe von Staatstitel bzw. Anleihen auch andere Zinssätze nach sich ziehen.
Man erkennt das EZB Dilemma, das darin liegt, dass
die Bank ihre Leitzinssätze verändert, diese Veränderung
aber nicht den gewünschten Effekt bei eben jenen Ländern
hat, die davon profitieren sollen; andere Länder profitieren
dagegen durchaus und über die Maßen positiv von den
Zinsänderungen.
Schlicht gesagt: die EZB will helfen, aber
die Anleger weigern sich; warum? Ganz einfach, die Anleger sehen das
Ausfallrisiko, sprich den drohenden Staatsbankrott. Das sieht auch
die EZB und muss dagegen angehen. Lässt sie es auf ein
Staatsinsolvenzverfahren auch in einer geordneten Weise ankommen,
sind die Nachteile und Risiken voll auf der Seite der Anleger, es
kommt zu einer höchst problematischen Umverteilung einseitig zu
Lasten der Gläubiger; das hat kein Gläubiger gerne und muss
ein solches Risiko auch nicht eingehen.
Geht man noch einen kleinen Schritt weiter in der grunsätzlichen Bewertung des Dilemmas, dann kommt zu der Abwägung, was das Mandat der EZB umfasst, nämlich eine Geld-, sprich Zinspolitik zu unterhalten, die die Einheitlichkeit der Eurozone als ihr Hauptziel formuliert. Einheitlichkeit, oder wie dies auch in der politischen Doktrin der Bundesregierung seit jeher in einem föderalen Gebilde gilt, will unter politischer Gerechtigkeit gleichwertige Lebensverhältnisse innerhalb der Regionen einer Gemeinschaft herstellen. Das geht auch nicht anders und ist als das große politische Ziel nicht einschränkbar, selbst wenn die Welt der Tatsachen stets aufzeigt, dass Ungleichheit in den Regionen nie ganz verschwinden wird.
So interpretiert die EZB ihr Mandat. Aber ist die Umsetzung dieses Gebots der Einheit mit geldpolitischen Maßnahmen nicht eine fiskalpolitische Angelegenheit. Eine rein politische und keine rein geldpolitische Angelegenheit? Darum geht der Streit in der Sache. Und dieser Streit wird natürlich vor Gerichten ausgetragen. Nur ist es so, dass Gerichte lediglich politisch post festum entscheiden können. In einer Angelegenheit wie dieser, für die es noch keine ausformulierte und in der Praxis der Rechtsprechung bewährte Rechtslage gibt, einer Angelegenheit der politischen Transformation also, fällt es natürlich schwer, Recht zu sprechen. Das EZB Dilemma verlagert sich somit auf die Ebene des Rechts.
Auf der Ebene des Rechts hat sich mittlerweile das Dilemma juristisch gelöst; vordergründig. Es hilft daher einiges, sich das Dilemma und dessen juristisch – vorläufigen – Ausgang noch einmal zu vergegenwärtigen; und wir sind uns bewusst, was wir mit dem Wort „vorlaufig“ ansprechen, nämliche eine Diskussion über das Urteil der obersten Rechtsinstanz in Europa, dem EuGh. Keine Geringeren als die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kommen in einer ausführlichen Begründung zu den folgenden Beschlüssen20 :
„1. Überschreitung des
Mandats der Europäischen Zentralbank. Nach diesen
Grundsätzen dürfte der OMT-Beschluss nicht vom Mandat der
Europäischen Zentralbank gedeckt sein.“
Demnach
handelt die EZB mit der Auflage und der Umsetzung des OMT-Programms
„ultra-vires“, also außerhalb ihrer Kompetenzen,
ihres Mandats.
„Nach Auffassung der Europäischen
Zentralbank beruhen diese Zinsaufschläge teilweise auf einer –
als irrational bezeichneten – Furcht der Anleger vor einer
Reversibilität des Euro. Nach der überzeugenden Expertise
der Bundesbank spiegeln solche Zinsaufschläge allerdings nur die
Skepsis der Marktteilnehmer wider, dass einzelne Mitgliedstaaten eine
hinreichende Haushaltsdisziplin einhalten können, um dauerhaft
zahlungsfähig zu bleiben.“
Unter Berufung auf die
Deutsche Bundesbank wird hier in der Urteilsbegründung die
bestehende Auffassung bestätigt, dass die EZB nur sehr enge
währungspolitische Kompetenzen hat und Zinsen sich „nicht
in einen rationalen und einen irrationalen Teil trennen“
lassen. Eine rationalen, der letztlich dieVerbot der Monetarisierung
von Schulden betrifft und darauf abzielt, „die auf
Marktanreize setzende Eigenverantwortlichkeit der nationalen
Haushalte außer Kraft zu setzen.“
Das BVerfG kommt in dieser Passage eingehend darauf zurück, dass die Berufung der EZB „mit dem OMT-Beschluss die aktuelle Zusammensetzung des Euro-Währungsgebietes sicherzustellen“, also die Einheitlichkeit des Währungsraumes zu gewährleisten, keine währungspolitische, sondern eine politische bzw. fisklapolitische Angelegenheit ist. Und damit unterliegen alle diesbezüglichen Beschlüsse bzw. Programme der Entscheidungskompetenzen „dem Rat, dem Europäischen Parlament, der Kommission und den Mitgliedstaaten; der Europäischen Zentralbank kommt insoweit lediglich ein Anhörungsrecht bei Entscheidungen über die Aufhebung der Ausnahmeregelungen […], also für den Beitritt eines weiteren Mitgliedstaats zum Euro-Währungsgebiet […], zu.“
Die Richterinnen und Richter in ihrer Eigenschaft als Verfassungsrichter sind natürlich dem Grundgesetz (GG) verpflichtet und betonen an dieser Stelle auch mit ausführlicher Nachdrücklichkeit, dass nationales Grundrecht (GG) vor Unionsrecht – hier in Gestalt des OMT-Beschlusses des EZB-Rats – geht. Insofern mit dem OMT-Programm nach Auffassung der Richter die deute Verfassung tangiert ist, müsste eine Ausweitung bzw. eine Zustimmung zum OMT – paradigmatisch – durch eine Verfassungsänderung legitimiert werden. Wir wissen, dass die Politik in dem Dilemma steckt, dass weder im Parlament noch durch ein Bürgervotum diese Mehrheit zu beschaffen wäre und wir so etwas wie den Brexit strukturell ähnlich hätten, würde dieser Sachverhalt öffentlich verhandel und einem demokratischen Verfahren zugeführt; mindestens eine Spaltung Deutschland in dieser Frage wäre die Folge, sicherlich aber noch viel mehr als das.
„2. Verstoß gegen das Verbot
monetärer Haushaltsfinanzierung.“ Der
Monetarisierung von Staatsschulden wird eine klare Absage erteilt und
in der Urteilsbegründung auch einer damit beabsichtigten
Zielsetzung, die nur mittelbar und nicht unmittelbar eine
Monetarisierung von Schulden anstrebt. Dieses „Umgehungsverbot“,
das letztlich „im Gebot der praktischen Wirksamkeit („effet
utile“)“ (Rn 85) wurzelt, wird ein besonderes Augenmerk
gewidmet, erkennt das BVerfG doch sehr genau die Spitzfindigkeit, die
das OMT-Programm mit der Unterscheidung zwischen Anleihenkäufe
auf dem Sekundärmarkt gegenüber Offenmarktgeschäften
formuliert hat.
„Es liegt daher auf der Hand, dass dies auch
für die Auslegung von Art. 123 AEUV gelten muss und das Verbot
des Erwerbs von Staatsanleihen unmittelbar von den emittierenden
Mitgliedstaaten nicht durch funktional äquivalente Maßnahmen
umgangen werden darf.“
Damit ist auch eine indirekte
Staatenfinanzierung unrechtmäßig, da nicht vom GG
legitimiert. Das Gericht führt detailliert aus, dass in der
Praxis eine „Neutralisierung von Zinsaufschlägen“,
ein selbst teilweiser „Verzicht auf in Staatsanleihen
verbriefte Forderungen gegen einzelne Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebietes“, die Selbstermächtigung einer
Institution „vermeidbare Verlustrisiken in erheblichem Umfang
einzugehen“ und letztlich sogar eine Marktmanipulation zu
betreiben, die darin besteht, dass mit dem Halten von Staatsanleihen
bis zur Endfälligkeit ein „substantieller Teil der von
einzelnen Mitgliedstaaten begebenen Staatsanleihen dauerhaft vom
Markt genommen wird“ und damit „das Eurosystem nicht nur
eine unbeeinflusste Kursermittlung verhindern“ würde, also
unzulässig in den Markt eingreift, was jede
privatwirtschaftliche Institution versuchen dürfte, nicht aber
eine Institution im öffentlichen Auftrag. „Für eine
Umgehung des Verbotes der monetären Haushaltsfinanzierung
spricht ferner, dass es dem unmittelbaren Erwerb von Staatsanleihen
gleichkommt, wenn durch das Eurosystem am Sekundärmarkt
Staatsanleihen in erheblichem Umfang und in geringem zeitlichen
Abstand zur Emission erworben werden (Marktpreisbildung).“ (Rn
92).
Man ist beeindruckt von der wirtschaftspolitischen Kompetenz des Gerichts neben seiner unzweifelhaften, juristischen Sachkunde. Neben der „ultra-vires Beurteilung, die letztlich der EZB generell Programme der Monetarisierung von Schulden selbst auf indirektem Weg als juristisch legitim abspricht, sowie jeder Form einer Begründung, dies zu tun mit Hinweis auf die Einheit der Währung im Euroraum, spricht das BVerfG sogar
3. [von
der] Irrelevanz der Berufung auf eine „Störung des
geldpolitischen Transmissionsmechanismus.“.
Damit gerät die Urteilsbegründung zu einer
Generalabrechnung der Beschüsse des EZB Rates, in dem immerhin
die Vetreter europäischer Regierungen beschließen.
„Die
von der Europäischen Zentralbank zur Rechtfertigung des
OMT-Beschlusses angeführte Zielsetzung, eine Störung des
geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu beheben, vermag nach
Ansicht des Bundesverfassungsgerichts weder an der oben dargelegten
Überschreitung des Mandats der Europäischen Zentralbank
noch an dem Verstoß gegen das Verbot monetärer
Haushaltsfinanzierung etwas zu ändern.“ (Rn 95)
Das Verfassungsgericht moniert zurecht den Zirkelschluss in der EZB Argumentation mit dem Hinweis, das „in praktisch jeder Schuldenkrise eines Staates eine erhebliche Verschlechterung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu erwarten (ist)“ und verweist ebenso zurecht daraus, dass in einer Marktwirtschaft Zinsaufschläge niemals „irrational“ sein können, es sei denn man unterstellt dem Markt eine geringere Intelligenz als einer Marktmanipulation. Wäre die EZB also eine Instanz höherer Intelligenz könnte sie sich auch immer daruf berufen, „jede Verschlechterung der Bonität eines Euro-Mitgliedstaates durch den Kauf von Staatsanleihen dieses Staates beheben zu dürfen“. Damit wäre aber zugleich auch die Außerkraftsetzung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ein Akt höherer Intelligenz; in der Beziehung zwischen Gläuber und Schuldner wäre damit die EZB als „lender of last resort“ bedingungslos anerkannt.
„4. Möglichkeit einer unionsrechtskonformen Auslegung.“ In diesem Punkt räumt das Verfassungsgericht der EZB einen gewissen Spielraum bei der Interpretation ihres Mandats ein, indem es zur Konditionalität ihrer Beschlüsse macht, wenn diese „die Wirtschaftspolitik in der Union nur unterstützenden Charakter“ (haben). In diesem Punkt 4. öffnen das BVerfG ein Fenster zwischen Writschafts- und Währungs- bzw. Geldpolitik sehr weit und interpretiert juristisch seine Entscheidung abschließend damit, dass, wenn folgende Kriterien vorliegen: begrenztes Volumen eines möglichen Ankaufs von Staatsanleihen; keine Beteiligung an einem Schuldenschnitt; Einhaltung von zeitlichen Abständen zwischen der Emission einer Staatsanleihe und ihrem Ankauf; kein Halten der Anleihen bis zur Fälligkeit „ eine „unionsrechtskonforme Auslegung auch mit Sinn und Zweck des OMT-Beschlusses noch vereinbar sein dürfte“.
Man ist, gelinde gesagt, ein wenig irritiert, ist doch im Punkt 4. die mehr als deutliche Argumentation, dass bei dem OTP-Programm aus sachlicher Sicht eben jene Einschränkungen nicht vorliegen, in Gänze zurückgenommen. Ein Gericht im Rang eines Verfassungsorgan muss schon in einem erheblichen Dilemma stecken, um so zu sprechen. Und dem ist auch so. Wir können nur vermuten, dass bereits im Jahr 2014 im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchen gegen die Bundesregierung beim EuGh vom 14.Januar 2014 das BVerfG vermuten musste, dass der EuGh ein Jahr später, am 16. Juni 201521 , dem Urteil des BVerfG widersprechen würde und das OMT-Programm für Rechtens befindet.
Ganz generell
urteilt der EuGh, dass der OMT-Beschluss nicht gegen das geld- und
währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder
gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt
und daher kein Ultra-vires-Akt im Sinne der Honeywell-Entscheidung
vorliegt22 .
(Aus diesen Gründen) „hat der Gerichtshof (Große
Kammer) für Recht erkannt:
Art. 119 AEUV, Art. 123 Abs. 1
AEUV und Art. 127 Abs. 1 und 2 AEUV sowie die Art. 17 bis 24 des
Protokolls (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen
Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sind
dahin auszulegen, dass sie das Europäische System der
Zentralbanken (ESZB) dazu ermächtigen, ein Programm für den
Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten wie
dasjenige zu beschließen, das in der Pressemitteilung
angekündigt wurde, die im Protokoll der 340. Sitzung des Rates
der Europäischen Zentralbank (EZB) am 5. und 6. September 2012
genannt ist.“
Es mag also so sein, dass das BVerfG sachlich wie juristisch ebenso im Recht ist wie der EuGh; aber wie kann das sein? Die Dramturgie des Dilemmas besteht nämlich nicht im Beschluss und in der Ausstattung des OMT-Programms, sondern in der grundsätzlichen Frage, wie weit der Anwendungsvorrang des Unionsrechts reichen kann, wenn sich Kollisionen mit dem GG abzeichnen. Man kann dieses Dilemma auch ein wenig aus den Rechtsebenen herausnehmen, um dem Mehrebenensystem der Rechtsordnungen zu entgehen und die als eine transitorische Frage behandeln, also als eine Frage, die weder sachlich noch juristisch abschließend behandelt worden ist. Dann müssen wir uns dahingehend einlassen, dass die beteiligten europäischen Regierungen mit dem OMT-Programm Fakten schaffen, die weder in der Sache dem öffentlichen Diskurs ausgesetzt worden sind, noch juristisch in einem demokratischen Prozess beschlossen sind, falls damit Grundrechte etwa der deutschen Bürger betroffen sind.
In ihren
Leitsätzen23
formulieren die Richterinnen und Richter des BVerfG letztlich gegen
das Urteil des EuGh wenig juristisch beeindruckt aber in einem
bedeutenden Zusatz weise wie der Richter Adam: „Der Kern des
aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2
und Art. 79 Abs. 3 GG folgenden „Anspruchs auf Demokratie“
steht auch in Ansehung von Maßnahmen der Europäischen
Union nicht zur Disposition.“ (Rn 133)
Es geht also nicht
nur um die Frage, welches Recht, das Grundgesetz oder Unionsrecht des
EuGh gilt, sondern offenbar ergänzt das BVerfG das bestehend GG
um das „Recht auf Demokratie“ (Rn. 147, 166), welches sie
auch in der Formulierung als „Anspruch auf Demokratie“(Rn.
133, 185) Geltung verschaffen. Somit ist die Auseinandersetzung um
die beiden juristischen Interpretationen der OMT-Beschlüsse des
Europäischen Rates als juristsiches Dilemma von den obersten
deutschen Richterinnen und Richter zurückverwiesen worden als
Dilemma an die Politik; dahin also, wo es auch hingehört.
Das
BVerfG sieht mit sehr klarem Blick das Dilemma, will aber den
„schwarzen Peter“ in zuständigen Händen wissen.
Es geht hier um Recht in einem transitorischen Sinne, insofern es
um
die politische Integration der Europäischen Union und der
Eurozone geht, die beabsichtigt, aber weder in der Sache noch im
Recht vollzogen ist. Dabei sieht das Gericht die Gefahr einer
unzulässigen Veräußerung von Bürgerrechten, die
bereits in den Entscheidungen zu den Griechenlandhilfen und im
ESM-Urteil höchst-richterlich ausgesprochen worden ist.24
„b)
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Lissabon-Urteil ein
umfassendes Recht des Einzelnen auf Teilhabe an der demokratischen
Legitimation der öffentlichen Gewalt – ein „Recht
auf Demokratie“ – anerkannt, das sich nicht auf die
Legitimation im Zusammenhang mit der Übertragung von
Hoheitsrechten beschränke. Inhaltlich sei mit diesem
grundrechtsgleichen Recht zwar keine umfassende
Rechtmäßigkeitskontrolle der gesamten Staatstätigkeit
verbunden, wohl aber eine „Demokratiekontrolle“. Dieses
subjektive Recht aus Art. 38 Abs. 1 GG sei durch die angegriffenen
Handlungen und Unterlassungen in mehrfacher Hinsicht verletzt.“
(Rn 43)
Der feine Unterschied zwischen der Übertragung von Hoheitsrechten im Sinne eine Rechtmäßigkeitskontrolle und eine Demokratiekontrolle kann weitreichender kaum sein, ist er doch zugleich auch die Seinsfrage der Gerichtsbarkeit der politischen Integration Europas; und die ist einfach noch nicht ausgemacht. Deutlich wird dies im gleichen Dokument (Rn 101), wo das Gericht den Konnex des Grundgesetzes mit dem allgemeinen Menschrecht und der unveräußerlichen Würde des Menschen festhält. Dies im Rahmen eines Hilfsprogramms für Griechenland notiert ist kein juristisches Leichtgewicht. Es geht eben nicht um ein Programm, eine geldpolitische Technik, ein Instrumentarium, sondern um den „letztlich in der Würde des Menschen wurzelnden Anspruch des Bürgers auf Demokratie“, der dann hinfällig wäre, wenn das Parlament Kernbestandteile politischer Selbstbestimmung aufgäbe und damit dem Bürger dauerhaft seine demokratischen Einflussmöglichkeiten entzöge.“
Was macht die EU also mit dem Recht im Rahmen der Entwicklung der Europäischen Union? Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesetzgeber, also die deutsche Regierung beim Auftrag der Integration der EU zu einer politischen Gemeinschaft grundsätzlich „an die dauerhafte Einhaltung bestimmter verfassungsrechtlicher Strukturvorgaben gebunden (nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG).“ Selbst wenn die Beschlüsse der deutschen Bundesregierung mit der Mehrheit im Parlament zustande gekommen sind, entbindet das Grundgesetz das Parlament nicht von seiner Treue zur Verfassung, die über ihm steht. „Gegen eine mit Art. 79 Abs. 3 GG unvereinbare Entäußerung von Kompetenzen durch das Parlament muss sich der Bürger verfassungsgerichtlich zur Wehr setzen können.“
Das ist
starker Toback, stellt sich das BVerfG damit doch gegen den EuGh, an
dessen Urteil es zwar nichts ändern kann, es aber zurück an
diedeutsche Politik verweist und zugleich stellt es sich gegen die
Beschlüsse der deutsche Regierung, die in einer verfassungsmäßig
inkorrekten „Arbeitsweise“ getroffen worden sind. Diese
deutsche Regierung hat bereits in Bezug auf den ESM bzw. die
„Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines
Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren
Währung der Euro ist“25 ,
also bei der Installierung des ESFM eine eben solche Bemerkung ins
politische Stammbuch erhalten, als das Gericht feststellte:
„dass
das Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen
Stabilitätsmechanismus vom 13. September 2012 (Bundesgesetzblatt
I Seite 1918) Rechte der Antragstellerin zu VII. verletze, weil es
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Zuständigkeiten
zuweise, die vom Plenum des Deutschen Bundestages wahrzunehmen seien
sowie einfache Mehrheiten für Entscheidungen ausreichen lasse,
bei denen eine verfassungsändernde Mehrheit erforderlich
sei.“
Und das Gericht führt bereits hier in Bezug zum
ESM aus, dass nicht nur die Arbeitsweise der deutschen Regierung
nicht der Verfassung entspricht, sondern betont bereits hier das
Konzept des grundlegenden Rechts auf Demokratie: „Die
Beschwerdeführer zu II. rügen, die angegriffenen Gesetze
verletzten die politische Freiheit der Bürger und das in Art. 38
Abs. 1 GG verankerte Recht auf Demokratie.
Wie in den
meisten Fällen, ist auch in dem Konzept des Rechts auf
Demokratie ein Umsetzungsgebot enthalten, also die Verpflichtung der
Regierung, dieses Recht auch zu schützen und durchzusetzen. Die
mit diesem Recht korrespondierenden Schutzpflichten der
Verfassungsorgane gelten, so das BVerfG, auch bislang für den
Integrationsprozess der Europäischen Union und der Eurozone,
insofern selbst scheinbar reine, geldpolitische Instrumente, die zur
Sicherung der Wirtschafts- und Währungsunion ja expressis verbis
formuliert wurden, letztlich politische Instrumente, wir sagen:
Instrumente der Politischen Ökonomie sind:
„Die
Integrationsverantwortung verpflichtet die Verfassungsorgane –
den grundrechtlichen Schutzpflichten nicht unähnlich -, sich
dort schützend und fördernd vor die durch Art. 38 Abs. 1
Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten
Rechtspositionen des Einzelnen zu stellen, wo dieser nicht selbst für
ihre Integrität sorgen kann.“ (Juni 2016, Rn 166)
Das BVerfG
nimmt in seinen Leitsätzen zum ESM/EFSM und zum OMT eine Form
der Übertragung deutschen Rechts auf die europäische
Unionsebene vor, gewissermaßen, bis auf weiteres. Solange
nichts anderes entschieden wurde durch den politischen
Entscheidungsträger, besteht dessen Schutzpflicht, die von der
generellen, grundlegenden Schutzpflicht des Staates gegenüber
den Bürgern des Staates auf die Unionsebene übertragbar
ist. Übertrag aber in den spezifischen Sinne, dass diese
staatliche Rechtsfürsorge auch dann gilt, wenn es um konkrete,
politische Handlungen wie den ESM/EFSF und OMT geht.
„Wie
eine grundrechtliche Schutzpflicht kann sich allerdings auch die
Integrationsverantwortung unter bestimmten rechtlichen und
tatsächlichen Voraussetzungen zu einer konkreten
Handlungspflicht verdichten.“(Juni 2016, Rn 172) Und das BVerfG
führt sogar darüber hinausgehen aus „muss der
Bundestag unverzüglich jedenfalls nach einer entsprechenden
Feststellung des Bundesverfassungsgerichts darüber befinden, wie
der in Rede stehenden Maßnahme zu begegnen ist.“
Liest man die Urteile im Kontext, dann wird deutlich, dass das BVerfG auch gegenüber der europäischen Integration am Grundgesetz und dessen Auftrag an die Politik festhält und sich nicht hinter Paragrafen des EuGh verschanzt. Solange keine wirklich demokratisch hergestellte europäische Integration aller Staaten zu einer echten politischen Staatengemeinschaft verwirklicht ist, untersteht auch eine deutsche Regierung der Aufgabe, das deutsche Grundgesetzt zu verteidigen bzw. dafür zu sorgen, dass das GG für die deutschen Bürger auch in Europa gilt. Das Recht der deutschen Bürger auf Demokratie kann nicht durch Verfahrensmodalitäten oder durch scheinbar reine geldpolitischen Maßnahmen oder andere Maßnahmen der Integration umgangen werden, sondern es löst stets die Regierung bindende, staatliche Schutzpflichten aus, die der Regierung vom Volk ja generell übertragen worden sind als unveräußerliche Grundrechte.
Damit ist höchstrichterlich bereits verfügt über die Frage, ob denn das OMT-Programm in der Sache als ein reines geldpolitisches Instrument zur Intergration der Eurozone angesehen werden muss, oder als eine wirtschaftspolitische Maßnahme, die nicht in das Mandat der EZB fällt, jedenfass nicht nach geltender Rechtsauffassung. Wenn also das OMT-Programm de facto unter das Mandat der EZB fiele, dürfte es keine wirtschaftspolitischen Zielsetzungen haben. Das besteht ungeachtet der rechtlichen Formulierung zum Notenbank-Mandat, die so sein mag wie sie will und behaupten, es gäbe eine klare Trennung zwischen Wirtschaftspolitik und Geldpolitik. Diese Trennung mag durchaus in der Vergangenheit Sinn gemacht haben, verdankt sich aber weniger eines sachlichen als eines wissenschaftlichen Verständnisses. Wenn Wirtschafts- bzw. Volkswirtschaften in ihrer kleinteilgen Sichtweise wie alle modernen Wissenschaften dazu neigen, alle Sachverhalte in Kategorien einzuteilen, dann sind mit den kategorialen Einteilungen bzw. Unterscheidungen zwar die Aussagen über einen Sachverhalt, nicht aber der Sachverhalt als solcher gemeint. ‚Als solcher‘ meint natürlich nicht, dass ein Sachverhalt hinter allen Aussagen quasi wie ein kantisches Ding an sich existiert, sondern dass Sachverhalte jeweils als solche in verschiedenen Aussagerelationen erscheinen können. Das ist in unserem Zusammenhang der Fall, wenn wir wie das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland darauf argumentieren, dass Wirtschafts- und Geldpolitik in der Sache nicht zu trennen sind wie auch keine Trennung von Unionsrecht und deutschem Verfassungsrecht besteht. Beide Rechtsräume sind dann integriert, wenn deutsche Grundrechte in eine europäischen Verfassung aufgegangen sind, wie alle anderen demokratischen Verfassungen der Europäischen Unionsstaaten ebenso.
Das OMT ist
festgestellt worden in der Sache wie juristisch als ein funktionales
Äquivalent zu dem permanenten und dem temporären
Rettungsschirmen ESM und EFSF. Als solche unterliegen ESM und EFSF
zwar keiner parlamentarischen Kontrolle, sind aber als Instrumente
der Integration Wirtschaftspolitik bzw. Teil der Politischen Ökonomie
Europas mit den Mittel der europäischen Währung, dem Euro.
Es ist dabei vom politischen Gewicht nicht einmal so bedeutend, dass
das OMT-Programm eine Ausweitung der monetären
Staatenfinanzierung ist, sondern dass mit dem OMT als Verfahren die
Grundrechte der Bürger der Eurozone nicht geschützt sind.
Beileibe ist es keine Wortklauberei, ob man von einer monetären
Staatenfinanzierung spricht oder sich eines anderen terminus
technicus‘ bedient, aber nimmt man die Sache als eine
Verbindung zwischen Monetarisierung europäischer Schulden und
europäischer Integration wird die Sache weitaus bedeutender.
Mit
dem OMT ist eine nicht demokratisch legitimierte
Vermögensumverteilung verbunden, die sowohl eine Umverteilung
zwischen den Staaten der Eurozone wie auch eine Binnenumverteilung
innerhalb eines Staates betrifft. Angesichts dieses ‚Preises‘
der europäischen Integration hätten die Regierungen der
betroffenen Staaten ihre Bürger um Zustimmung eigentlich
befragen müssen.
Ganz gleich wie hoch man auch den Preis der Integration ansetzt – eine tatsächliche Größe wird man weder heute noch in Zukunft wirklich ermitteln können – die Regierungen können die EZB nicht in ihrem Auftrag als handlungsausführende Institution und letzte Instanz missbrauchen und unter der falschen Ausweisung reiner Geldangelegenheiten letztlich internationale Wirtschaft- und Währungspolitik betreiben.
Anmerkungen:
1 Siehe: Bundesfinanzministerium
2 Vom Klippen-Effekt spricht man vor allem bei der Herabstufung der Kreditwürdigkeit durch die Ratingagenturen. Hier hat die Herabstufung um nur wenig Prozentpunkte häufig gravierende Folgen. Obwohl sich eine Ratingnote von AAA zu AA+ nur um 0,01 Prozent in der Ausfallwahrscheinlichkeit unterscheidet, können die Folgen für einen Schuldner wesentlich schwerwiegender sein. So kann eine solche geringfügige Herabstufung zu starken Anleiheverkäufen von Versicherungen und Pensionsfonds führen da sie nur Papiere über "investment grade" in ihren Depots halten dürfen.
3 Deutschland
besitzt die zweitgrößten Goldreserven der Welt. Im
Dezember 2017 umfasste der Goldschatz etwa 270.000 Barren mit einem
Gesamtgewicht von etwa 3374 Tonnen. Mehr Gold halten nur die USA
vor. Ihre Goldreserven lagen zuletzt bei 8134 Tonnen.
Ende 2016
waren die deutschen Goldreserven etwa 119,3 Milliarden Euro Wert.
Damit stellte der Goldbestand zwei Drittel der deutschen
Währungsreserven. Der Rest entfällt laut der Bundesbank
auf Devisenreserven und Forderungen gegenüber dem
Internationalen Währungsfonds (IWF).
Laut Mitteilung des
Finanzinstituts lagert gut die Hälfte des Goldes in Tresoren
der Bundesbank in Deutschland.
Etwa 13 Prozent lagern im Tresor
der Bank of England. London ist der wichtigste Handelsplatz für
das Edelmetall. Das Depot in Paris wurde auch infolge der
Euro-Einführung aufgelöst. Die letzten Goldbestände
wurden 2017 nach Frankfurt am Main überführt.
Die
Bundesbank holte in den vergangenen Jahren 111 Tonnen Gold von New
York zurück auf deutschen Boden. Damit wurde das Ziel
umgesetzt, bis 2020 die Hälfte der Goldreserven in Deutschland
zu verwahren.
1968 erreichten die deutschen Goldreserven ihren
Höchststand mit 4034 Tonnen. Das Gold stammte vor allem von der
FED, der Bank of England und der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich in Basel, die innerhalb der Europäischen
Zahlungsunion als Abrechnungsstelle diente.
4 Die Fiskalpolitik fand ihre rechtliche Kodifizierung in der Bundesrepublik Deutschland im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) von 1967.
5 Crowding-out.
1.
Begriff der Analyse allokativer Wirkungen der öffentlichen
Kreditaufnahme; Hypothese, die besagt, dass durch eine
kreditfinanzierte Ausweitung der Staatsnachfrage private Nachfrage
in kleinerem, gleichem oder vergrößertem Umfang verdrängt
wird. Damit wird die expansive Wirkung eines Deficit Spending
reduziert, eliminiert oder sogar überkompensiert.
2.
Wirkungsverläufe: a) Direktes Crowding-out (Direct
Crowding-out): Die durch Schuldaufnahme finanzierte Staatsausgabe
substituiert unmittelbar eine entsprechende private Ausgabe.
b)
Erwartungs-Crowding-out (Expectations Crowding-out): Die Privaten
reagieren auf das staatliche Defizit mit einer Veränderung
ihrer Ertrags- und Zinserwartung, damit zusammenhängend nimmt
die private Investitionsneigung ab. Das Ricardianische
Äquivalenztheorem gilt nicht (Ricardianische Äquivalenz).
c)
Transactions, Price und Portfolio Crowding-out ergeben sich aus der
verschuldungsbedingten Veränderung von Transmissionsgrößen
wie Zinssätzen, Vermögen, Preisen. (Gabler
Wirtschaftslexikon)
6 Drei-Säulen-Struktur.
Damit wird die Trennung in die Säulen Genossenschaftsbanken
(975 Kreditgenossenschaften und 1 genossenschaftliche Zentralbank),
öffentlich-rechtliche Institute (403 Sparkassen und 9
Landesbanken) sowie 500 Kreditbanken und sonstige Institute
(darunter 4 Großbanken, 189 Regional- und sonstige Banken
sowie 188 Zweigstellen ausländischer Banken) bezeichnet.
Im
internationalen Vergleich ist der Konsolidierungsgrad gering und der
Anteil der öffentlichen Hand mit ca. 45 % hoch. Die
Profitabilität der deutschen Banken ist im internationalen
Vergleich unterdurchschnittlich – dies gilt für alle drei
Säulen. Im Jahr 2003 betrug die Eigenkapitalrentabilität
lediglich 0,7 %. (Wikipedia)
7 Murphy,
R.: «Closing the European Tax Gap». Abrufbar unter NZZ
Das Eine-Billion-Euro-Phantom
Friedrich Schneider; Andreas
Buehn, Claudio E. Montenegro: Shadow
Economies All over the World New Estimates for 162 Countries from
1999 to 2007 PDF
Siehe auch Webseite der
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im
Europäischen Parlament
8 Ein portugiesischer Bau-Mittelständler kauft bei einem deutschen Hersteller eine Maschine. Die Kaufsumme überweist er, seine Geschäftsbank belastet sein Konto und reicht die Transaktion im Target-2-System ein. Die erste Adresse ist dabei die portugiesische Notenbank, die nun das Konto, das die Geschäftsbank bei ihr unterhält, belastet und die Transaktion an die Bundesbank weitergibt, damit diese die Überweisungssumme an die Geschäftsbank des deutschen Verkäufers ausreicht, die so am Ende seinem Konto gutgeschrieben wird. Am Ende eines jeden Geschäftstags werden sämtliche Transaktionen bei der EZB erfasst – und zwar als Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank bei den Notenbanken, die mehr Geld überwiesen haben, oder als Forderung bei den empfangenden Notenbanken, die Geld an „Endkunden“ weiterreichten. Vgl Tagesspiegel: Target 2 Billionen-Bombe oder Panikmache? . Abgerufen am 13.06.2019.
9 Neben anderen: Thomas Mayer, früherer Chefökonom der Deutschen Bank, Markus Krall, die Vermögensverwalter Friedrich & Weik, die Bücher schreiben mit Titeln wie "Der Crash ist die Lösung".
10 Jan Pieter Krahnen: TARGET-Ungleichgewichte sollten nicht begrenzt werden, sondern könnten eine institutionelle Reform der Eurozone erfordern. In: LOEWE-Zentrum - Sustainable Architecture for Finance in Europe , abgerufen 15.06.2019
11 Paul Krugman: Who Has Draghi’s Back? In: The New York Times - The Opinion Pages , abgerufen am 16.06.2019
12 Albert
Funk in: Target 2 Billionen-Bombe oder Panikmache? Der
Tagesspiegel abgerufen am 28.09.2018.
Stefan Kaiser in:
Geldforderungen der Bundesbank Sitzt Deutschland wirklich auf einer
Billionen-Bombe? spiegel.de abgerufen
am 28.09.2018.
Manfred Schäfers in: Target-Salden :
Deutschland sitzt auf einer Bombe faz.net abgerufen
am 28.09.2018.
13 Vgl. Jan Pieter Krahnen SAFE_White_Paper_56 PDF
14 Über
Fedwire Securities Services, das für die zeitnahe und sichere
Durchführung und Regulierung großer Dollarzahlungen
geschaffen wurde, erfolgt die Abwicklung durchschnittlicher
Transaktionen in Höhe von mehr als 2.600 Milliarden US-Dollar
pro Tag. Damit ist Fedwire das zweitgrößte Clearinghaus
für Dollar-Transaktionen hinter Clearing House Interbank
Payments System (CHIPS), die privatwirtschaftlich organisiert sind
und Transaktionen nach dem Netto-Prinzip bündeln. Zusammen
decken Fedwire und CHIPS rund 96 % aller großvolumigen
Zahlungen in US-Dollar ab.
Mit Fedwire Funds Services steht ein
ähnliches System zur Abwicklung des Wertpapierhandels zur
Verfügung (Vgl. Wikipedia).
16 Vgl. hierzu Jörg Krämer: Haftungsprinzip in Kraft setzen. In: Handelsblatt print: Nr. 116 vom 19.06.2019 Seite 056 / Gastkommentar.
17 Vgl. Joseph Stiglitz: We need a fair system for restructuring sovereign debt. In The Guardian , abgerufen am 19.06.2019.
18 OMT steht für "Outright Monetary Transaction, übersetzt etwa "Reine geldpolitische Transaktionen".
19 Der
ESM verfügt (nach dem erfolgten Beitritt Litauens am 3. Februar
2015) über 704.798.700.000 Euro (also ca. 705 Milliarden Euro)
Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rund 80,5 Milliarden
Euro einzuzahlendes und 624,3 Milliarden Euro abrufbares
Kapital.
Die Finanzierungsanteile der einzelnen Mitgliedstaaten
ergeben sich aus dem Anteil am Kapital der EZB, mit befristeten
Übergangsvorschriften für einige neue Mitgliedstaaten. Der
deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt entsprechend dem
EZB-Schlüssel rund 27 Prozent. Dies entspricht rund 21,7
Milliarden Euro eingezahltem und rund 168,3 Milliarden Euro
abrufbarem Kapital.
Der deutsche Kapitalanteil wurde in fünf
Raten eingezahlt. Die ersten beiden Raten wurden im Jahr 2012
eingezahlt, zwei weitere folgten 2013. Die Zahlung der letzten Rate
erfolgte Ende April 2014. Bundesministerium der
Finanzen.
Primärmarktkäufe:
Der ESM kann sich in Ausnahmefällen am Ankauf von Anleihen
eines ESM-Mitglieds auf dem Primärmarkt (Emissionsmarkt)
beteiligen, um das entsprechende Land auf dem Primärmarkt zu
halten oder es – beispielsweise am Ende eines
Anpassungsprogramms – wieder an den Primärmarkt
heranzuführen.
Sekundärmarktinterventionen:
Im Falle durch die Europäische Zentralbank (EZB)
nachzuweisender außergewöhnlicher Umstände auf dem
Finanzmarkt und Gefahren für die Finanzstabilität können
in Ausnahmefällen Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt
(Umlaufmarkt) aufgekauft werden. Ziel dieser Maßnahme ist, die
Funktion der Anleihemärkte zu unterstützen und eine
ausreichende Liquidität im Anleihemarkt zu gewährleisten.
21 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) vom 16. Juni 2015 , abgerufen am 23.06.2019.
22 Bei der sog. Honeywell-Entscheidung geht es insbesondere um das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof und der Frage, in wie weit Urteile des EuGh gegen bundesdeutsches Verfassungsrecht verstoßen können.
23 Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juni 2016 Urteil vom 21. Juni 2016 - 2 BvR 2728/13 , abgerufen am 23.06.2019.
24 Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011 Urteil vom 07. September 2011 - 2 BvR , abgerufen am 23.06.2019.
25 Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 18. März 2014 Urteil vom 18. März 2014 - 2 BvR 1390/12 , abgerufen 24.06.2019
zurück ...
Ihr Kommentar
Falls Sie Stellung nehmen, etwas ergänzen oder korrigieren möchten, können sie das hier gerne tun. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.